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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-03-15

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Mich konnte schon die Stellungnahme des Bundesrates nicht befriedigen, aber die Haltung der Kommission hat mich dann sehr enttäuscht. Niemand unterstützte meine Motion, obwohl ich doch 17 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner hatte. Ich hoffe, dass ich heute hier im Saal nicht ein einsamer Rufer bleiben werde.

Einerseits kann ich verstehen, dass nach der Ablehnung der Altersreform 2020 grundlegende Überlegungen für eine neue Vorlage getroffen werden und Offenheit signalisiert wird. Andererseits braucht es aber möglichst schnell eine neue, tragfähige und auch substanzielle Lösung. Gegenüber unseren Jungen stehen wir in der Verantwortung, das Problem der eh schon sehr grossen AHV-Finanzierungslücke nachhaltig zu lösen. Da gehört die Definition des Rentenalters einfach dazu.

Dem Anstieg des Durchschnittsalters der Schweizer Bevölkerung liegt ein dreifacher Prozess zugrunde. Erstens ist er eine Folge des Babybooms der Jahre 1940 bis 1960, zweitens ist er eine Folge des Einbruchs der Geburtenrate zu Beginn der Siebzigerjahre, und drittens steigt das Durchschnittsalter auch dank der steigenden Lebenserwartung. Während die Zahl der Personen im Erwerbsalter nur leicht ansteigen wird, wird die Zahl der über 64-Jährigen in den kommenden Jahrzehnten stetig zunehmen und sich von aktuell 1,5 Millionen Personen bis 2030, also in etwa zehn Jahren, auf etwa 2,2 Millionen Personen erhöhen.

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mag am schnellsten einführbar und am leichtesten kommunizierbar sein. Sie ist aber sicher nicht fair. Mehrwertsteuererhöhungen zahlen nämlich mehrheitlich die Jungen, dies aus folgenden Gründen: Eine Anhebung der Mehrwertsteuer hat zwei Verteilungseffekte:

1. Sie belastet Personen mit geringeren Einkommen Jahr für Jahr anteilig höher, weil diese Personen nur wenig sparen können und die Mehrwertsteuer daher auf dem Grossteil ihres Einkommens anfällt. Die Mehrwertsteuer fällt ja nur auf dem Konsum, nicht aber auf dem Ersparten an.

2. Über den Lebenszyklus belastet die Mehrwertsteuer die heute Jungen und Ungeborenen deutlich stärker. Heutige Rentner und Babyboomer konnten ihr bisheriges Leben und insbesondere die Kinderphase, während der hohe Konsumausgaben anfallen, ohne höhere Mehrwertsteuer geniessen. Sie konnten ihre Ersparnisse zur Seite legen. Meine Generation gehört auch dazu. Die jungen Generationen werden vom ersten Taschengeld an weniger selber konsumieren können, aber auch für ihre eigene Altersvorsorge weniger selber sparen können, weil sie zuerst die höheren Kosten der Altersvorsorge finanzieren müssen.

Unter beiden Gesichtspunkten ist die Mehrwertsteueranhebung für die Jungen, die in der Regel tiefere Einkommen haben, eine deutlich höhere Belastung als für die anderen Generationen. Die Zusatzbelastung für eine junge Person über den ganzen Lebenszyklus durch eine Mehrwertsteueranhebung von 1,7 Prozent liegt in der Grössenordnung von rund 50 000 Franken - eine stattliche Summe.

Die grösste wirtschaftspolitische Herausforderung in den nächsten Jahren neben der Steuervorlage 17, nämlich die Sanierung der Sozialwerke, wird aus meiner Sicht nur bruchstückhaft gelöst, weil mit dem Rentenalter die zentrale Stellschraube des ganzen Systems nicht wirklich betätigt wird. Das rasant wachsende finanzielle Ungleichgewicht in der Altersvorsorge stammt zuallererst aus der einfachen Tatsache, dass die Lebenserwartung laufend steigt, das Rentenalter aber unverändert bleibt. Alle Prognosen gehen davon aus, dass die positive Dynamik bei der Lebenserwartung weiter anhält. Pro Jahr erhöht sich die Lebenserwartung um über 50 Tage. In den letzten sieben Jahren hat sich die Lebenserwartung also um ein Jahr erhöht, und seitdem ich meine Motion eingereicht habe, ist sie auch um 100 Tage oder um ein Drittel Jahr angestiegen. Wenn Sie heute die Motion nicht annehmen, werden wieder mindestens etwa sieben Jahre vergehen, und die Lebenserwartung wird um ein weiteres Jahr zugenommen haben, bis Anpassungen vorgenommen werden können. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass ohne Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung auch vermeintlich grosse Reformwürfe in der Altersvorsorge blosses Stückwerk von begrenzter Wirksamkeit bleiben werden.

Ich bin auch deshalb enttäuscht, weil andere europäische Staaten in dieser Frage weiter sind als wir. Noch vor zwei Jahren konnten die Holländer mit 65 Jahren in Pension gehen. Seither steigt das gesetzliche Rentenalter jedes Jahr um 3 bis 4 Monate. Letzten Herbst betrug es bereits 65 Jahre und 9 Monate. 2022 werden die Menschen in Holland mit 67 Jahren und 3 Monaten in Rente gehen. Von da an wird das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt, wie auch in Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Griechenland, Italien und so weiter und so fort. In den meisten OECD-Ländern wurde das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben. Nur in der Schweiz wird diese zentrale Frage ausgeblendet und werden die Auswirkungen schöngeredet. Es entsteht die skurrile Situation, dass wir die höchste Lebenserwartung der Welt und das tiefste AHV-Alter haben. In meinem Fall, mit 58 Jahren, könnte ich mich auch zurücklehnen und eher auf die nachberufliche Zukunft einstellen, als mir mit diesem Vorstoss viele Gegner zu schaffen. Eine solche Haltung finde ich aber gegenüber den Jungen verantwortungslos.

Warum ist jetzt die Frage des Rentenalters so zentral? Die Finanzierungssituation jedes Systems der Altersvorsorge hängt letztlich von ein paar wenigen direkt oder indirekt beeinflussbaren Faktoren ab: von der Anzahl Rentner pro Beitragszahler, der Finanzierung, den Leistungen und dem Wirtschaftswachstum. Eine Erhöhung des Rentenalters ist die einzige wirtschaftspolitische Massnahme, die jeden dieser vier Faktoren im Hinblick auf die Finanzierbarkeit bei steigender Lebenserwartung positiv beeinflusst. Im Vergleich zur Situation mit einem unveränderten Rentenalter ergeben sich folgende Effekte: Erstens reduziert sich die zentrale Kenngrösse der Anzahl Rentner pro Beitragszahler, und zwar, weil die Leute länger erwerbstätig und weniger lange Rentner sind. Zweitens steigen die Einnahmen der Altersvorsorgesysteme, weil die Leute länger erwerbstätig und damit auch beitragspflichtig sind. Drittens sinken die Leistungen und damit die Ausgaben der Sozialwerke, da die Leute weniger lange Rente beziehen. Viertens erhöht sich gegenüber einer Situation mit unverändertem Rentenalter das zukünftige Wirtschaftswachstum; dieser wichtige Effekt wird meist übersehen. Die Höhe des BIP ist ja abhängig von der durchschnittlichen Stundenproduktivität und von der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden. Je höher das Rentenalter, desto mehr Arbeitsstunden werden geleistet, desto höher ist also das BIP pro Kopf.

Mit Erhöhungen der Lohnbeiträge oder der Steuern einerseits lässt sich von den vier genannten Faktoren nur einer beeinflussen, nämlich die Höhe der Einnahmen. Auf die beiden Faktoren Anzahl Rentner pro Erwerbstätige und Ausgaben der Sozialwerke hat das keinen Einfluss. Und der vierte Faktor, das Wirtschaftswachstum, wird wegen der verzerrenden Wirkung von Steuern tendenziell negativ beeinflusst. Rentenkürzungen auf der anderen Seite beeinflussen ebenfalls nur einen der vier genannten Faktoren, und zwar die Höhe der Ausgaben. Alle anderen bleiben davon unbeeinflusst.

Es ist mir natürlich klar, dass eine Erhöhung des Rentenalters politisch nicht einfach zu verkaufen ist. Trotzdem scheint es ein Gebot der politischen Ehrlichkeit, die oben angeführten Zusammenhänge hier klar zu kommunizieren und auf die letztliche Unvermeidlichkeit dieses Schrittes mit Nachdruck aufmerksam zu machen. Die Alternative ist ein nichtnachhaltiges System, das auf einer massiven, versteckten Umverteilung von der jungen an die ältere Generation basiert. Diesen Vorwurf möchte ich heute auch in den Raum stellen.

Die Behauptung - dies in der Stellungnahme des Bundesrates -, aufgrund fehlender Arbeitsplätze könne eine solche Anpassung nicht vorgenommen werden, trägt nicht. Andernfalls hätte etwa die steigende Frauenerwerbsquote der [PAGE 240] letzten Jahrzehnte zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit führen müssen. Nichts dergleichen haben wir beobachtet. Genauso spricht nichts dafür, dass ältere Arbeitnehmer nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, insbesondere da in Bezug auf Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit Menschen über 65 Jahre heute wohl mit den 55-Jährigen von vor einigen Jahrzehnten vergleichbar sind.

In der Schweiz kommt noch dazu, dass mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eine deutliche Einschränkung des Pools an potenziellen Arbeitskräften droht. Die Beschäftigung von Senioren wird dadurch für Unternehmen zusätzlich attraktiv. Schliesslich ist es für Unternehmen auch interessanter, in die Anstellung von 60-Jährigen zu investieren, wenn sie wissen, dass diese länger als bis 65 arbeiten könnten. Schon heute arbeiten viele Selbstständigerwerbende bis zum 70. Altersjahr. Gleiches beabsichtigen ja Kollegen aus diesem Rat auch zu tun.

Aus all diesen Gründen würde viel dafür sprechen, bei der nächsten Revision der Sozialwerke die Erhöhung des Rentenalters zu behandeln. Leider baut der Bundesrat anscheinend primär auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und damit auf Mehreinnahmen. Dies kann zwar - mit einem sehr einseitigen Ansatz zuungunsten der Jüngeren - die Nachhaltigkeit der Finanzierung etwas verbessern, bietet aber in keiner Weise eine dauerhafte Lösung. Es ist jetzt schon klar, dass bald nach einer solchen Reform die nächste folgen müsste.

Mir ist auch klar, dass ein Sprung des Rentenalters zum Beispiel auf 67 Jahre politisch kaum durchzusetzen wäre. Erfolgversprechender erscheint mir eine möglichst schnelle Anbindung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung und dann eine schrittweise Erhöhung. Ich habe auch nicht eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre gefordert. Ich habe nur vorgeschlagen, jetzt das Rentenalter an die Lebenserwartung anzubinden, um dann zukünftig diese Erhöhung zu gewährleisten. Ein solcher Mechanismus hätte den Vorteil, dass das Problem, nämlich das zunehmende Auseinanderklaffen von Rentenalter und Lebenserwartung, direkt an der Wurzel gepackt würde. Zudem könnte man so die Notwendigkeit dauernder Adjustierungen vermeiden, indem das Rentenalter nicht von politischen Entscheiden, sondern von einer objektiv messbaren biologischen Grösse abhängen würde. Das Beispiel Schweden zeigt, dass sich derartige Mechanismen auch tatsächlich implementieren lassen.

Da es letztlich ohnehin unvermeidlich sein wird, wäre es wirklich sinnvoll, wenn der Bundesrat die Verpflichtung bekäme, das Anliegen aufzunehmen. Wir werden eh nicht um diese Frage herumkommen. Die Chambre de Réflexion wäre dazu prädestiniert. Parteipolitisch ist - das ist mir auch klar - mit solchen Botschaften nicht zu punkten. Ich bin mir auch bewusst, dass ich mit diesem Vorstoss nicht nur Freude auslöse; wir sind aber nicht zum Spass hier, sondern um verantwortungsvolle Beschlüsse zu fassen.

Ich empfehle Ihnen, die Motion anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, in die nächsten Reformüberlegungen die Frage des Rentenalters einzubeziehen.

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