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Baumann Isidor · Ständerat · 2018-03-15

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Zuerst danke ich dem Ständerat, dass er die Motion in der letzten Wintersession an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur Vorberatung für die heutige Sitzung zugewiesen hat. Ich nehme mit Befriedigung zur Kenntnis - so, wie dies der Kommissionssprecher ausgeführt hat -, dass sich die Kommission des Anliegens mit Anhörungen vertieft angenommen hat. Weniger befriedigt mich - wie könnte das anders sein? -, dass die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion abgelehnt hat. Ich ersuche Sie, der Minderheit zu folgen und der Motion zuzustimmen. Gerne begründe ich, warum eine Zustimmung zur Motion der richtige Entscheid wäre.

Die Geschichte der Familienausgleichskassen ist fast hundert Jahre alt. Sie ist eine lobenswerte Leistung der Arbeitgeber, die alleine die Beiträge bezahlen, damit Familienzulagen ausgerichtet werden können. Seit 2009 ist das Bundesgesetz über Familienzulagen in Kraft. Zurzeit gibt es 229 verschiedene Familienausgleichskassen. Über diese werden rund 5,8 Milliarden Franken an 1,1 Millionen Personen ausbezahlt. Wohlverstanden, die erwähnten 5,8 Milliarden Franken werden alleine von den Arbeitgebern über Lohnprozente finanziert. Eine Ausnahme gibt es in der Schweiz: Der Kanton Wallis hat eine Regelung, bei der auch die Arbeitnehmer einen kleinen Beitrag leisten. Auffallend ist, dass je nach Familienausgleichskasse, d. h. je nach Branche, Hochlohnbranche oder Tieflohnbranche, Beiträge zwischen 0,1 und 3,36 Prozent von den Arbeitgebern in die Familienausgleichskasse einbezahlt werden müssen. Am stärksten belastet sind Tieflohnbranchen und Branchen mit vielen Teilzeitmitarbeitenden. Dies betrifft dann speziell alleinerziehende Mütter und Branchen, in denen die Angestellten viele Kinder haben. So ist das unter anderem in der Gastronomie, in der Hotellerie, im Detailhandel, im Gewerbe - von der grünen Branche über die Fleischbranche bis hin zur Transportbranche - der Fall; und es gibt noch viele andere Beispiele mehr.

Jetzt das Spezielle: Der Bund regelt die Mindestleistungen für die Kinder- und Ausbildungszulagen, die ausbezahlt werden müssen. Er regelt aber nicht die Beitragssätze. Im Weiteren haben die Kantone das Recht, die vom Bund vorgegebenen Mindestleistungen zu erhöhen.

Bei dieser Ausgangslage - der Bund legt den Mindestsatz bzw. die Mindestleistungen für Kinder- und Ausbildungszulagen fest - ist es schwer zu verstehen, dass der Bundesrat und nun auch die Mehrheit der Kommission argumentieren, dass man da in den stark verankerten Föderalismus eingreife. Man greift also in einen Teil ein, und an einem anderen Ort ist es selbstverständlich, dass der Föderalismus nicht spielt, weil Bund und Kantone die Beiträge definieren. Wenn man den Familienausgleichskassen einen zwingenden Lastenausgleich vorschreibe, sei das - so wird beanstandet - ein Eingriff in den Föderalismus. Mir scheint, dass der Föderalismus als Argument nicht gerechtfertigt ist, da bei der Festlegung der Mindestzulagen der Bund alleine bestimmt. Meine Frage - ich wiederhole sie -: Wo ist da der Föderalismus?

Dass der Lastenausgleich gerechtfertigt und auch notwendig ist, zeigt sich darin, dass heute schon 11 Kantone einen vollen, 5 einen teilweisen Ausgleich haben und sehr aktuell die 3 Kantone Bern, Zürich und Tessin diesen Ausgleich neu auch einführen werden. Das heisst somit: 19 Kantone haben erkannt, dass der Lastenausgleich dringend notwendig ist, um die Familienausgleichskassen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu stärken und um die Schere zwischen Tiefst- und Höchstbeiträgen nicht weiter aufgehen zu lassen, weil das untragbar wäre. Also, mehr als zwei Drittel der Kantone machen das, und vielmals wird argumentiert, selbst von den Kantonen: Wenn eine Zweidrittelmehrheit besteht, darf oder soll ein Obligatorium eingeführt werden. Das ist nun der Fall.

Also, der Zeitpunkt ist nun gekommen, und es ist auch verantwortbar, ja sogar verantwortungsbewusst, den vollen kantonalen Lastenausgleich zwischen den Kassen im Bundesgesetz festzulegen, und ich betone: den vollen kantonalen Lastenausgleich und nicht den flächendeckenden. Tun wir das nicht, werden viele Familienausgleichskassen nicht mehr überlebensfähig sein, und damit werden die kantonalen Ausgleichskassen zu Auffangbecken, was das Problem nicht löst. Tun wir das nicht, senden wir ein Signal, dass uns die Tieflohnbranchen wenig kümmern und wir die Hochlohnbranchen schützen. Wir wollen nicht, dass das so wahrgenommen wird, und das will ich auch nicht. Ich will auch nicht, dass diese Wahrnehmung aufkommt.

Da können wir nun mit einem fairen Lastenausgleich Abhilfe schaffen. Kinder verdienen solidarische Unterstützung mittels Ausbildungszulagen, und es ist nichts Ausserordentliches, ein zehnjähriges Gesetz aufgrund von bedeutenden Erkenntnissen anzupassen. Die Aussage von Präsidenten kantonaler Ausgleichskassen dazu ist: Wenn die kantonalen Ausgleichskassen entscheiden könnten, hätten sie den Lastenausgleich schon lange eingeführt. Und das Bundesgericht sagt, die Regelung des Lastenausgleichs sei verfassungs- und bundesgesetzkonform.

Dass es auch Gegner gibt, habe ich klar zur Kenntnis genommen, und ich respektiere das auch. Rechnerisch gesehen ist es verständlich, dass sich Hochlohnbranchen zu wehren versuchen. Dass der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband auch keine Unterstützungsempfehlung abgeben, basiert im Wesentlichen auf dem Schutz ihrer Hochlohnbranchen-Mitglieder.

Bei dieser Motion geht es aber nicht darum, für oder gegen eine der Branchen mit hohen oder tiefen Lohnsummen zu sein, sondern es geht um die Solidarität unter allen Branchen. Hier darf ich erwähnen, dass sich beide Verbände - Arbeitgeberverband und Gewerbeverband - im Jahr 2009 schon gegen die Gesetzgebung über die Familienzulagen gewehrt haben. Heute darf man doch sagen: Die Familienausgleichskassen sind eine Erfolgsgeschichte, und zum Glück haben Arbeitgeber- und Gewerbeverband dannzumal nicht die Mehrheit erhalten. Sie sind eine Erfolgsgeschichte und auch eine Meisterleistung der Arbeitgeber, die diese Kassen und die Kinderzulagen finanzieren.

Zum Schluss noch dies: Vor uns steht die Behandlung der neuen Vorlage zur Unternehmenssteuerreform, die bei der nächsten Volksabstimmung erfolgreich sein muss. Das wünsche ich mir, und ich stehe auch dafür ein. Der Bundesrat hat ein Steuerreformpaket geschnürt, das von den Kantonen ebenfalls unterstützt wird. Darin sind unter anderem die Erhöhung der Dividendenbesteuerung sowie eine Kompensationsmassnahme mit einer sozialen Komponente, nämlich der Erhöhung der Kinderzulagen, vorgesehen. Beides - mehr Steuern zu bezahlen und mehr Beiträge an die Familienausgleichskassen auszurichten - belastet die KMU. Speziell ist insbesondere, dass die Finanzierung der Kinderzulagen zum grössten Teil von den KMU geleistet werden muss, die mit der Steuervorlage 17 nicht direkt entlastet, sondern zusätzlich belastet werden.

Darum ist es zusätzlich empfehlenswert, vorbeugend Massnahmen einzuleiten, um die KMU und die Bezüger von tiefen Löhnen nicht dazu zu provozieren, Gegner der [PAGE 249] Steuervorlage 17 zu werden. Die vorliegende Motion ist ein wichtiges Instrument, um dies zu verhindern. Ein fairer Lastenausgleich dient auch der Steuervorlage 17: Er ist gerechtfertigt, er wirkt solidarisch unter allen Arbeitgebern, und er ist zum Nutzen aller Kinder.

Vorbeugen ist besser als heilen, und zwar sowohl für die Zukunft der Familienausgleichskassen als auch für die dringend notwendige Annahme der Steuervorlage 17. Ich empfehle Ihnen, der Motion zuzustimmen.