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Walliser Bruno · Nationalrat · 2018-03-15

Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15

Wortprotokoll

Nach den heutigen gesetzlichen Bestimmungen muss und darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Anhörungen und Befragungen summarisch zusammenfassen. Dass summarische Zusammenfassungen lückenhaft und subjektiv sein können und vielfach auch sind, liegt in der Natur der Sache. Sie helfen aber kaum, wenn ein Entscheid an die nächste Instanz weitergezogen wird. Wichtige Details sind nicht erfasst, und Befragungen und Anhörungen müssen nochmals durchgeführt werden. Insbesondere bei Kindern sind mehrere Befragungen in gleicher Sache nicht zumutbar.

Mit dieser beantragten Änderung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wollen wir auf diese spezielle Situation Rücksicht nehmen. Gerade für Kinder ist es eine grosse Hürde, befragt zu werden. Auskunft über Vater und Mutter geben zu müssen ist eine grosse Belastung für Kinder, was einen grossen Stress auslöst und in einzelnen Fällen gar zu einem Trauma führen kann. Mit unserer Motion können Wiederholungen der Anhörungen vermieden werden, auch im Sinne und zum Schutz von betroffenen Personen, insbesondere von Kindern.

Deshalb soll das Gesetz so geändert werden, dass in der Regel Wortprotokolle erstellt werden müssen. Mit Unterstützung der heutigen technischen Mittel ist die Erstellung eines Wortprotokolls nicht aufwendiger als eine summarische Zusammenfassung. Denn bei summarischen Zusammenfassungen, bei welchen immer auch eine gewisse Subjektivität vorhanden sein kann, muss erfahrungsgemäss viel Zeit für die richtige Wortwahl und die Trennung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem investiert werden. Zudem können so weitere Befragungen und Anhörungen vermieden werden. Es kommt hinzu, dass mit Wortprotokollen viele Einwände der Betroffenen und Befragten vermieden werden können.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Motion 16.3436 zu unterstützen.