Feri Yvonne · Nationalrat · 2018-03-15
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Die heutige Regelung für persönliche Auslagen sieht keinen gesamtschweizerischen Mindestbetrag vor. Es herrschen vielfältige unterschiedliche kantonale Regelungen: Beträge zwischen 190 und 536 Franken pro Monat zur Deckung elementarer Bedürfnisse wie Kleider, Coiffeur, Transport, Geschenke und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie Kultur, Literatur, Ferien oder beispielsweise Kino werden ausbezahlt. Das alles ist mit weniger als, sagen wir, 400 Franken pro Monat kaum möglich. Öfters geht es so weit, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger sogar auf einen Kaffee verzichten müssen. Mit den gestern beschlossenen Einschränkungen wird dieser Zustand für die betroffenen Personen noch prekärer.
Auch die Minderheit schätzt die kantonalen Eigenheiten. Doch soll gemäss unserem Denken ein Mindestbetrag für alle eingesetzt werden. Nach oben sind die Kantone frei. Einen solchen Mindestbetrag sehen wir gemäss vorliegendem Minderheitsantrag mit 500 Franken pro Monat beziehungsweise 6000 Franken pro Jahr vor. Es ist einfach störend, wenn in einem Kanton persönliche Auslagen, wie vorgängig geschildert, möglich sind und in einem anderen Gebiet der Schweiz nicht. Die Festlegung eines Mindestbetrags ist ein Schritt hin zur Gleichbehandlung aller in der Schweiz wohnhaften EL-Bezügerinnen und -Bezüger. Es macht doch einfach Sinn, wenn dieser tiefe Betrag berücksichtigt wird. Er ist mit 500 Franken pro Monat wirklich immer noch tief. Die Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, sollen die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben oder jemanden zum Kaffee oder zum Essen einzuladen.
Bitte unterstützen Sie deshalb die Minderheit.