Herzog Verena · Nationalrat · 2018-03-15
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15
Wortprotokoll
In Block 3 wird die SVP-Fraktion ausser bei den Minderheitsanträgen Aeschi Thomas, Clottu und Humbel immer der Mehrheit folgen.
Zur Minderheit I (Aeschi Thomas) bei Artikel 4: In Artikel 4, "Allgemeine Voraussetzungen", werden unter anderem auch die Karenzfrist respektive die Mindestbeitragsdauer und die Voraussetzungen, unter denen jemand Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, geregelt. Nur den Wohnsitz in der Schweiz zu haben, wie gemäss geltendem Recht, genügt nach Ansicht der SVP-Fraktion nicht. Wir empfinden das als ungerecht gegenüber unseren Landsleuten, die ein Leben lang hart gearbeitet haben und trotzdem auf keinen grünen Zweig gekommen sind und auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Um dem Missbrauch von EL-Bezügern ausländischen Ursprungs, vor allem solchen aus Drittstaaten, vorzubeugen - es wird dann vielleicht gesagt, die gebe es nicht, aber ich mache gleich ein Beispiel -, fordert die SVP-Fraktion eine Mindestbeitragsdauer, gemäss der die Bezüger zuvor während zehn Jahren Beiträge an die AHV geleistet haben müssen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu erhalten. Heute ist es z. B. möglich, dass jemand aus einem Drittstaat vielleicht ein oder zwei Jahre vor der Pensionierung noch in die Schweiz disloziert, während dieser kurzen Zeit bei uns arbeitet und anschliessend selbstverständlich Ergänzungsleistungen kassiert. Eine Mindestbeitragsdauer für Angehörige von Drittstaaten oder Staatenlose garantiert, dass Ausländerinnen und Ausländer selbst einen fairen Anteil an die Kosten der Rentenkasse leisten, von der sie später auch wieder profitieren. Zudem muss man wissen, dass der Anteil dieser EL-Bezüger proportional massiv über demjenigen der Schweizer EL-Bezüger liegt und deren Bezugssumme zwischen 2005 und 2014 um 72 Prozent gestiegen ist. Abgesehen von der für die Sicherung der Ergänzungsleistungen [PAGE 506] dringend notwendigen Kostendämpfung - es geht immerhin um 60 bis 90 Millionen Franken, das mag wenig scheinen, ich finde das aber nicht - darf es doch nicht sein, dass unsere eigenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger gegenüber Eingewanderten bei den Bedingungen für den Bezug von Ergänzungsleistungen benachteiligt sind.
Auch bei unseren eigenen Leuten könnten wir die Bestimmung der Mindestbeitragsdauer von zehn Jahren in der AHV gelten lassen. Dadurch würden auch die Regeln der Personenfreizügigkeit nicht angekratzt, und wir könnten diese Mindestbeitragsdauer von zehn Jahren auch von Bürgern von EU- und Efta-Staaten fordern, die in die Schweiz eingewandert sind. Wenn in diesem Fall betreffend Regelung der Personenfreizügigkeit der Haken eine indirekte Diskriminierung sein soll, wie uns das von der Verwaltung in der SGK-NR erklärt wurde, dann "guet Nacht am Sächsi", das wäre dann wirklich spitzfindig.
Dem Minderheitsantrag Aeschi Thomas bei Artikel 29a Absatz 1 AHVG stimmt die SVP-Fraktion ebenfalls zu. Auch hier fordern wir zehn Jahre statt nur ein Jahr Beitragspflicht.
Bei Artikel 9 Absatz 1 ELG, "Anpassung EL-Mindesthöhe", folgen wir der Mehrheit.
Der Antrag der Minderheit Feri Yvonne bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b ELG ist unserer Meinung nach ein direkter Angriff auf den Föderalismus. Die Bestimmung des Betrags für die persönlichen Ausgaben muss den Kantonen überlassen bleiben.
Bei Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe d ELG wird die SVP-Fraktion der Minderheit II (Humbel) folgen. Wir teilen die Auffassung, dass bei den Prämienverbilligungen Handlungsbedarf besteht, und sind auch hier für eine föderalistische Lösung.
Bei Artikel 13 Absatz 3bis ELG werden wir aus föderalistischen Gründen grossmehrheitlich die Minderheit Moret nicht unterstützen. Auch hier sollen nicht einzelne Kantone gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone privilegiert werden.
Bei Artikel 66 Absatz 2 KVG folgen wir der Minderheit Humbel. Der Bundesbeitrag soll gemäss geltendem Recht 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betragen.
Auch die Minderheit Clottu bei Artikel 24 Absatz 2 ELG, die die Streichung dieses Absatzes verlangt, unterstützt die SVP-Fraktion. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.