Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-17
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-17
Wortprotokoll
Ich habe sehr viel Verständnis für Herrn Suter, wenn er sinngemäss sagt, dass die Würde von Menschen mit Behinderungen keinen Preis habe. Ich bin mit dieser Überlegung vollumfänglich einverstanden. Dennoch bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.
Es geht darum: Soll für Entschädigungen eine Obergrenze festgehalten werden oder nicht? Diese Frage ist im Ständerat bereits eingehend diskutiert worden. Die rechtsanwendenden Behörden würden gemäss Kommissionsantrag nach freiem Ermessen entscheiden. Herr Suter plädiert für Vertrauen in die Richterinnen und Richter. Die Befürchtungen im Ständerat und auch im Bundesrat sind aber, dass man bei den entsprechenden Dienstleistern Ängste weckt und dass der Verzicht auf diese Obergrenze zusätzlich solche Ängste weckt.
Die vorgesehene Entschädigung hat neben der Entschädigungsfunktion auch pönalen Charakter. Die schweizerischen Gerichte haben bislang bei der Festlegung von Entschädigungen zwar Zurückhaltung geübt. Dennoch erachte ich es aus psychologischen Gründen als besser, im Gesetz eine Obergrenze zu nennen. Diese Lösung ist unseres Erachtens konsensfähiger.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsminderheit zu folgen.