Graf Maya · Nationalrat · 2018-03-15
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Meine parlamentarische Initiative verlangt, bei Artikel 175 der Bundesverfassung, in dem die Zusammensetzung und Wahl des Bundesrates geregelt wird, in Absatz 4 ein Zusatzkriterium aufzunehmen. Es soll darauf Rücksicht genommen werden, dass nicht nur die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind, sondern ebenso die Geschlechter.
Rücksicht zu nehmen auf die Verschiedenheit hat in unserem Land eine Tradition. Schon in den Anfängen unseres Bundesstaates wurde festgehalten, dass der Verschiedenheit der Verhältnisse in der Besetzung des Bundesrates Rechnung getragen werden soll. Der Bundesrat hat für unser Land mit seinen unterschiedlichen Anspruchsgruppen eine zentrale Integrationsfunktion, man nennt es auch Kohäsion. Sie sollte sich in seiner Zusammensetzung spiegeln. Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung nennt heute die Rücksicht auf die angemessene Vertretung der Sprachregionen und Landesgegenden als bewährtes und traditionsreiches Mittel der Repräsentation unserer Willensnation Schweiz. Die verfassungsmässigen Kriterien halten die Vereinigte Bundesversammlung an, Rücksicht auf eine Vertretung unterschiedlicher Gruppen zu nehmen. Dieses Prinzip wird gefährdet, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den obersten leitenden und vollziehenden Behörden des Bundes nicht angemessen berücksichtigt wird. Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich daher nicht mehr und nicht weniger als die Geschlechterkonkordanz. Die Konkordanz will Rücksicht, nicht Einschränkung. Sie will Ausgleich, und sie will Gerechtigkeit, so wie unser Bundesstaat aufgebaut wurde.
Dies ist unserer Meinung nach nicht einfach gegeben. Diese Konkordanz, die Geschlechterkonkordanz, muss hergestellt werden. Denn mit rund 53 Prozent weiblichen Wahlberechtigten stellen die Frauen eine Mehrheit und somit die grössere Kandidierendenbasis. Das bedeutet, dass heute die Mehrheit der Bevölkerung nicht angemessen in der Regierung unseres Landes vertreten ist. Bald werden wir vielleicht sogar nur noch eine Frau und sechs Männer in unserer Regierung haben.
Es kann daher auch keine Rede davon sein, die Forderung, Rücksicht auf eine angemessene Vertretung der Frauen zu nehmen, schränke die Willensbildung ein. Denn mit diesem Argument würden wir ja unseren Parteien die Kompetenz zur Förderung und Auswahl geeigneter Kandidatinnen absprechen, und dies mit dem Wissen, dass mehr Frauen als Männer in unserem Land wählbar sind.
Doch leider müssen wir feststellen, dass die Vertretung der Frauen in der Landesregierung dem Zufall unterliegt. 47 Jahre Wahl- und Stimmrecht zeigen, dass sich eine angemessene Vertretung der Frauen nicht von selbst ergibt. Seit Einführung des Frauenstimmrechts 1971 nahmen 28 Männer und 7 Frauen im Bundesrat Einsitz. Reine Freiwilligkeit erzielt also keinerlei Fortschritte. Leider halten sich die Parteien freiwillig nicht daran. Als Beispiel dient die wählerstärkste Partei, die SVP, die 2015 zwar eine gemäss Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung austarierte Auswahl präsentierte, uns aber eine rein männliche Kandidatenliste vorgab. Fazit: Nur verfassungsrechtlich dokumentierte Kriterien fliessen auch in die Praxis ein.
Der vorliegende Vorstoss schlägt nun also - und das ist ganz wichtig! - zwischen Freiwilligkeit und Quote eine verfassungsrechtliche Klärung vor, indem auch das Geschlecht eines der Kriterien ist, auf welche die Vereinigte Bundesversammlung Rücksicht nehmen muss.
Die zurückliegenden 47 Jahre Stimm- und Wahlrecht der Frauen zeigen, dass der Vorsatz der reinen Freiwilligkeit keine angemessene Repräsentation der Frauen erzielen konnte. In der Logik der Konkordanz, die wir so hoch schätzen, ist aber eine angemessene Vertretung der Frauen unbestritten, zumal diese die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Wir alle wissen, dass gemischte Teams erfolgreicher sind. Die anstehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn Frauen und Männer gleichermassen ihre Kompetenzen und Erfahrungen in die Regierung unseres Landes einbringen. Dies ist ein staatspolitisches Erfordernis und keine nur gesellschaftliche und damit vernachlässigbare Frage, wie es die Mehrheit der Kommission hier - ich muss sagen: etwas despektierlich - beschreibt.
Nun hat gestern der Ständerat die gleichlautende parlamentarische Initiative Comte 17.484 mit 20 zu 17 Stimmen angenommen. Der Ständerat hat damit ein wichtiges Zeichen nicht nur für die Gleichstellung, sondern auch für den Willen zur Konkordanz und zum Zusammenhalt unseres Landes gesetzt. Er hat erkannt, dass dieses wichtige Anliegen in einem Prozess aufgenommen werden muss. Dieser Prozess soll so aussehen, dass die Initiative in die Staatspolitische Kommission des Nationalrates kommt und dort hoffentlich unterstützt wird. Das Anliegen der angemessenen Geschlechtervertretung im Bundesrat wird dort besprochen, und dann wird uns hoffentlich ein entsprechender Verfassungstext vorgeschlagen.
Aus all diesen Gründen und auch weil ich dafür bin, dass wir nicht doppelt arbeiten, sondern einmal und richtig, und in der Hoffnung, dass dieses Anliegen dann in der Kommission Zustimmung findet, bin ich bereit, meine parlamentarische Initiative hier zugunsten derjenigen von Ständerat Comte, die im Ständerat angenommen wurde, zurückzuziehen.