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AB 22880

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Vorweg: Das Gesetz hat eine etwas schwierige Struktur, was ständige Querverweise nötig macht, weshalb auch in den Voten der Fraktionssprecher zu Recht auf die Folgeartikel hingewiesen worden ist. Aber hier geht es jetzt um den Einstieg und generell um folgende Frage: Will man die Bereiche Aus- und Weiterbildung einerseits und das Erwerbsleben anderseits in dieses Gesetz einbeziehen oder nicht? Als Sprecher der CVP-Fraktion hat Herr Widrig zu Recht hervorgehoben, dass bereits aufgrund der ständerätlichen Fassung eine Verpflichtung besteht, Dienstleistungen behindertengerecht anzubieten; und zu diesen Dienstleistungen gehört auch - das ist die erklärte Absicht des Ständerates - die Aus- und Weiterbildung.

Die Mehrheit der SGK wollte hier aber spezifizieren, klären und den Bereich der Aus- und Weiterbildung ausdrücklich in das Gesetz einbeziehen. Wichtig erscheint uns, dass sich diese Ansprüche - das wird dann in den Folgeartikeln, namentlich in Artikel 3 Litera f und auch in Artikel 7a Absatz 2 festgelegt - nur gegen das Gemeinwesen richten, insbesondere natürlich im Bereich des Berufsbildungsgesetzes und im Bereich der Fachhochschulen.

Die Aus- und Weiterbildung bildet gleichsam den Einstieg in das Berufsleben. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die selbstständige Teilnahme eines Menschen am beruflichen, aber auch am gesellschaftlichen Leben überhaupt. Es ist halt leider so, dass trotz IV, trotz der Anstrengungen vieler verantwortungsbewusster Unternehmer, auch vieler Schulen in der Aus- und Weiterbildung, noch zu wenig für die Integration gemacht wird. Manchmal braucht es wenig; es geht eigentlich vor allem darum, dass man an diese Anliegen denkt.

Wenn Sie nun über diese Frage abstimmen, dann geben Sie wenigstens für die Zukunft den Lehrlingen, den Schülern in den Fachhochschulen und den Studenten die Chance, auch mit einer Behinderung hier vollwertig mitmachen zu können. Ich denke, dass dies eigentlich heute für viele Schulen eine Selbstverständlichkeit darstellt. Der Mehrheitsantrag geht in diesem Punkt nicht wesentlich über die Fassung des Ständerates und des Bundesrates hinaus, sondern es wird verdeutlicht und spezifiziert. Wir sind froh, dass insbesondere die CVP-Fraktion diesen Zusammenhang aufgezeigt hat.

Was das Erwerbsleben anbelangt, sind nach der ständerätlichen Fassung die privaten Verhältnisse durch das Gesetz nicht erfasst, sondern nur die Arbeitsverhältnisse nach dem Bundespersonalgesetz. Es ist nicht sehr verständlich, dass ein behindertengerechter Standard ausschliesslich beim Bund eingeführt und die privaten Arbeitsverhältnisse ganz generell davon ausgeschlossen werden sollen. Wir denken nicht, dass es hier um einen Generalangriff auf die Arbeitsverhältnisse geht, Herr Widrig, sondern darum, auch Menschen mit Behinderungen eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Die Rechtsinstrumente, wie sie insbesondere in Artikel 7b ausgestaltet sind, wollen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zum Ausdruck bringen. Es geht insbesondere darum, behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierung zu schützen, also vor einer stossenden Nichtbeachtung oder Ausgrenzung. Auch die Kommissionsmehrheit - das muss man uns sicher attestieren - hat an die kleinen Unternehmen gedacht. Gemäss Artikel 8a Absatz 4 sind Unternehmen, die weniger als eine Million Franken Umsatz im Jahr erzielen, von diesen Bestimmungen ausgenommen. Wir sind uns auch bewusst, dass gerade bei kleinen Betrieben die Einstellung Behinderter und ihre Förderung generell über persönliche Beziehungen verfolgt, über das Vertrauensverhältnis, über das Verantwortungsbewusstsein, namentlich der Arbeitgeber.

Wenn es aber um Grossunternehmungen geht, stellen wir einfach fest, dass in den letzten fünfzehn Jahren die verantwortungsbewussten Unternehmer - die sich auch als Patron nicht nur für ihre generelle Belegschaft, sondern ganz besonders auch für Menschen mit Behinderungen verantwortlich fühlen; die für die Behinderten etwas unternehmen und nicht jammern - etwas weniger zahlreich geworden sind. Das Arbeitsverhältnis hat sich in den Grossbetrieben anonymisiert. Es ist schwer, den Zugang zu finden. Das können Sie sich auch von den Berufsberatern der IV bestätigen lassen. Wir denken, dass hier die Rahmenbedingungen gerade für diese Grossunternehmen doch so ausgestaltet werden sollten, dass die Integration wie beim Bund gefördert und die Diskrimination verhindert wird.

Der Antrag der Kommissionsminderheit lehnt sich an das Modell der USA an. Das ist weiss Gott ein Land der liberalen Wettbewerbswirtschaft. Wir denken, dass in beiden Ländern bei den Unternehmen in diesem Bereich eine sehr ähnliche Situation vorliegt.

Der Rechtsschutz ist so ausgestaltet wie bei der Frauengleichstellung. Wir finden, dass sich diese Instrumente durchaus bewährt haben. Die Befürchtungen, die damals sehr vehement geäussert worden waren, haben sich nicht bewahrheitet. Heute ist der Anspruch auf Gleichbehandlung von Frau und Mann eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir denken, dass hier ein entsprechender Anstoss auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung notwendig ist.

Ich bitte Sie also, hier weniger ihren Befürchtungen nachzugeben, sondern die Chancen zu sehen: Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft; das gilt insbesondere für den Bereich der Aus- und Weiterbildung. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.