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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-06-17

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung betreffend die wichtigsten drei Artikel. Wenn Sie die Fahne anschauen, sehen Sie, dass bei den meisten Anträgen eine Mehrheit der CVP-Kommissionsmitglieder mit der SGK-Mehrheit gestimmt hat, während eine Minderheit der Version Bundesrat/Ständerat zugestimmt hat. Unsere Fraktion hat das Geschäft am 11. Juni 2002 in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Metzler beraten, das Geschäft ist ja beim EJPD. Die Rückweisung an die Kommission haben Sie abgelehnt. Unsere Fraktion hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, falls Eintreten beschlossen wird, in der Detailberatung bei den drei Hauptdifferenzpunkten zur Kleinen Kammer grundsätzlich die Linie Bundesrat/Ständerat zu fahren, aber bei anderen Fragen, bei den Pilotversuchen, der Schulförderung oder der Aus- und Weiterbildung, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Wir haben auch nichts gegen ein Büro für Gleichstellung oder gegen andere Anträge der Mehrheit der Kommission.

Aber die Mehrheit der CVP-Fraktion wird bei den wesentlichsten drei Punkten der Fassung Bundesrat/Ständerat zustimmen. Diese Punkte betreffen das Arbeitsrecht - Artikel 7b und Artikel 2 Absatz 4ter - und die Ausweitung bezüglich öffentlich zugänglicher Bauten und der Anzahl der Wohneinheiten - Artikel 3 Buchstaben a und c. Dies sind Ausweitungen der Mehrheit der SGK, die in der Vernehmlassung nicht mehrheitsfähig waren. Auch die seinerzeitige CVP-Vernehmlassung ist untergegangen. Eine Minderheit unserer Fraktion wird den von der Mehrheit der SGK eingeschlagenen Weg weitergehen. Dies zu Ihrer Orientierung eine Zusammenfassung unserer Aussprache, in der es zwar nicht um einzelne Details in den verschiedenen Artikeln ging, in der aber doch eine kurze Auslegeordnung bezüglich dieser drei strittigen Hauptdifferenzpunkte vorgenommen wurde.

Zu Absatz 4bis, Aus- und Weiterbildungen: Es stellt sich die Frage, ob dieser Absatz erforderlich ist, nachdem der Bundesrat in Absatz 4 schreibt, dass der Umfang der Benachteiligungsbereiche alle Dienstleistungen betrifft. Ich denke, dazu gehören auch die Aus- und Weiterbildungen. Aber trotzdem, die Mehrheit der CVP-Fraktion befürwortet diesen Antrag der Mehrheit zu Absatz 4bis. Er ist eine sinnvolle Definition im Bereich des Erwerbslebens. Es geht ja um die Bereitstellung von Rahmenbedingungen, die es den betroffenen Menschen ermöglichen, sich wieder voll in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und einer geregelten Arbeit nachzugehen. Das ist eine sinnvolle Ergänzung zu Massnahmen der IV. Wir werden in der Mehrheit diesem Absatz 4bis zustimmen.

Ganz sicher werden wir jedoch dem folgenden Absatz 4ter nicht zustimmen. Hier beginnt der Generalangriff auf die Arbeitsverhältnisse, hier wird er eingeläutet. Hier will die Mehrheit der Kommission alle privaten Arbeitsverhältnisse dem Behindertengesetz unterstellen. Man muss das natürlich im Zusammenhang mit Artikel 3 Buchstabe g, wo die Rechtsansprüche verstärkt werden, und mit Artikel 7b sehen. Schon die Formulierung von Absatz 4ter wirft Fragen auf: Im ersten Teil des Absatzes wird verlangt, dass der Behinderte genau gleich zu behandeln ist wie der Nichtbehinderte. Gut, einverstanden. Im zweiten Teil wird ausgesagt, dass der Arbeitgeber eine Benachteiligung begeht, wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt. Was hat jetzt der Arbeitgeber zu tun? Gleichbehandlung oder Sonderbehandlung? Mit diesem Absatz 4ter, zusammen mit dem individuellen Klagerecht und in Koppelung mit dem Verbandsklagerecht gemäss Artikel 7c, wird natürlich schweres Geschütz gegen die 300 000 schweizerischen Unternehmen aufgefahren. Aus meiner Sicht ist das letztlich kontraproduktiv für die Anstellung von Behinderten.

Herr Jost Gross, wir müssen Artikel 2 Absatz 4ter in Zusammenhang mit Artikel 3 Buchstabe g und Artikel 7b sehen. Wenn man es genau anschaut, dann sieht man, dass die Mehrheit der Kommission weit über das Begehren der Volksinitiative hinausgeht. Die Volksinitiative räumt nur Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Bauten und Anlagen ein, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind; in der Initiative heisst es auch noch "Inanspruchnahme von Einrichtungen". Die Mehrheit der Kommission geht weiter; deshalb wird ihr die Mehrheit der CVP-Fraktion nicht zustimmen.

Wir ziehen es vor, Anreize für Investitionen bei behindertengerechten Bauten zu geben und Finanzhilfen für den öffentlichen Verkehr zu gewähren - lesen Sie den Artikel 17 dieses Gesetzes. Wir ziehen dies Artikel 2 Absatz 4ter vor.

Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Mehrheit der CVP-Fraktion, bei Artikel 2 Absatz 4ter dem Bundesrat und dem Ständerat, also der Minderheit, zu folgen.

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