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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-06-17

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich soll auch unseren Minderheitsantrag auf Streichung von Absatz 4ter gleich begründen, obwohl es hier natürlich - das muss man klar sehen - um das Arbeitsverhältnis geht. Hier verlangt die Kommissionsmehrheit, dass eine Benachteiligung dann definiert werde, "wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer hinsichtlich der Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung wegen ihrer Behinderung anders behandelt werden als Nichtbehinderte, oder wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung Behinderter und Nichtbehinderter notwendig ist".

Mehr noch als bei der Aus- und Weiterbildung würde der Einbezug der privaten Arbeitsverhältnisse überhaupt zu Problemen, zu Konflikten und schliesslich gar zu einer wirklichen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen aus dem Arbeitsprozess führen können. Wir alle hier im Saal möchten doch die Integration möglichst aller erwerbsfähigen und erwerbswilligen Menschen in die Arbeitswelt. Jede und jeder soll, soweit sie oder er dazu in der Lage ist, aktiv am Berufsleben teilnehmen können. Gerade das aber würde nach Auffassung der Minderheit infrage gestellt, wenn es beispielsweise einem Arbeitgeber nicht mehr erlaubt wäre, einem Behinderten eine spezielle Aufgabe nach dessen Möglichkeiten zuzuweisen, ihm besondere Arbeitsbedingungen zu bieten, z. B. ein verkleinertes Arbeitspensum, oder beispielsweise halt wegen einem Defizit bei der Arbeitsleistung von einer Beförderung abzusehen. Auf solche Art und Weise kann der Zweck des Behindertengleichstellungsgesetzes, das es den Menschen mit Behinderungen erleichtern soll, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, nicht erreicht werden.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, sowohl Absatz 4bis wie Absatz 4ter zu abzulehnen.

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