Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-05-28
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-28
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11 Absatz 1bis, und zwar beantragen wir Ihnen die Streichung dieses Absatzes. Hier liegt wahrscheinlich ein grosses Missverständnis vor. Hier haben sich sowohl der Ständerat als auch die Kommission des Nationalrates etwas verrannt. Es geht hier um die Frage der Transparenz, und es geht darum, ob man nur die Mandate angeben muss, die man innehat, oder auch angeben muss, ob diese Mandate entschädigt werden oder nicht.
Der Ursprung liegt in einer parlamentarischen Initiative, welche zum Ziel hatte, die Mandate in Verbänden zu erfassen und aufzuzeigen, wer welches Mandat hat und dafür entschädigt wird und wer eben nicht. Wenn Sie nun aber diesen Artikel 11 aufmerksam lesen, merken Sie, dass wir hier in eine ganz andere Sphäre hineingeraten sind. Wir sprechen nämlich über "Führungs- und Aufsichtsgremien ... von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts". Und man muss nicht Jurist sein, um zu wissen, dass eine Körperschaft des privaten Rechts zum Beispiel eine Aktiengesellschaft ist. Und damit geraten wir bei diesem Artikel 11 ungewollt - das wurde mir von Ständeräten wie auch von Nationalratskollegen bestätigt, die sich dessen nicht bewusst waren, als man darüber beraten und diskutiert hat - in eine Situation, in der man über seine beruflichen Tätigkeiten Auskunft geben muss, und zwar nicht nur darüber, was man genau macht, wie das heute der Fall ist und schon immer so war, sondern auch darüber, ob diese Tätigkeit entschädigt wird oder nicht. Und es ist - das wissen wir alle - nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Anträge auf dem Tisch liegen, diese Entschädigungen seien auch zu beziffern.
Da müssen wir Ihnen sagen: Wenn wir das Milizsystem aufrechterhalten wollen und wenn wir möchten, dass auch weiterhin Unternehmer, Selbstständigerwerbende und Leute, die in der Wirtschaft Verantwortung tragen, in diesem Rat mittun können, dann dürfen wir das sicher nicht machen. Davon sind natürlich nicht nur grosse, börsenkotierte Gesellschaften betroffen, sondern auch der kleine Gewerbebetrieb, nichtkotierte AG, auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Wenn man dort die Entschädigungen offenlegen muss, wird sich der eine oder andere sagen, unter diesen Umständen mache er nicht mehr mit, oder der Betrieb wird schlicht und einfach sagen: Es ist in unserem Unternehmen nicht erwünscht, dass sich Mitarbeiter oder Funktionsträger politisch engagieren. Das ist ein Schuss ins eigene Bein.
Schauen Sie das noch einmal genau an. Es waren hier, wie gesagt, offensichtlich sehr viele Missverständnisse vorhanden. Wir haben uns weit von dem entfernt, was einmal die Idee des ursprünglichen Antrages war - bei dem man, das in Klammern, auch darüber diskutieren kann, ob er gescheit war oder nicht. Aber so, wie es hier steht, geht es ganz sicher nicht. Wir wollen nicht, dass man am Schluss noch seinen Lohn in Franken und Rappen angeben muss. Das kann im Milizsystem nicht Sache sein.
Darum bitte ich Sie, bei Artikel 11 Absatz 1bis unserem Streichungsantrag zuzustimmen.