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Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-05-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Bei der Offenlegungspflicht kann man sich am geltenden Recht orientieren. Sie finden das auf der Fahne links, in Artikel 11. Wir hatten seinerzeit die Bestimmung eingefügt, dass bei den beruflichen Tätigkeiten die Funktion als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber anzugeben sind. Nachdem unser Rat diese Bestimmung wieder gestrichen hatte, wurde sie vom Ständerat erneut eingefügt. Die Kommission hat die ständerätliche Lösung übernommen. Ein Minderheitsantrag oder ein Einzelantrag, der das Gegenteil will, ist zu diesem Punkt meines Wissens nicht eingereicht worden.

Als Nächstes ging es um die Frage: Muss man die Entgeltlichkeit oder Ehrenamtlichkeit der Tätigkeiten angeben oder nicht? Der Ständerat hat Absatz 1bis eingefügt, wonach man bei den Tätigkeiten gemäss Absatz 1 angeben muss, ob es sich um ein ehrenamtliches oder bezahltes Mandat handelt, wobei Spesenentschädigungen nicht in Betracht fallen sollen. In unserer Kommission haben wir uns dann gefragt, ob [PAGE 584] es sinnvoll ist, diese Grenze einfach so stehenzulassen. Mit anderen Worten: Jedes Mitglied, das eine entsprechende Tätigkeit ausübt, müsste selbst entscheiden, ob es noch ein Ehrenamt oder bereits entschädigte Arbeit ist.

Um die Unschärfe aufzulösen beziehungsweise eine klare Abgrenzung herzustellen, hat sich die Mehrheit der SPK dazu entschieden, eine Einkommensgrenze von 12[NB]000 Franken festzusetzen, wobei in diesem Betrag Einkommen und Spesenersatz enthalten sein sollen. Die Mehrheit liess sich dabei von der Überlegung leiten, dass der Betrag sicher nicht einfach nur die Spesen umfassen könne - wir dachten beispielsweise an ein Ratsmitglied aus dem Bündnerland, das eine Tätigkeit in Genf ausübt und dessen Spesen bereits einen kleineren Betrag auffressen würden -, sondern dass es ein Betrag sein solle, der zwar auch kein existenzielles Einkommen repräsentiert, aber doch mehr als die Spesen umfassen solle. Dabei ist die Mehrheit auf einen Betrag von 1000 Franken pro Monat oder eben 12[NB]000 Franken pro Jahr gekommen.

Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion bittet Sie nun, der Minderheit zu folgen. Sie teilt die vom Minderheitssprecher dargelegte Meinung und ist zudem der Auffassung, dass damit tatsächlich die Büchse der Pandora geöffnet werden kann. Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie deshalb, diese Bestimmung wiederum zu streichen. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass sich die FDP-Delegation in der Staatspolitischen Kommission der Mehrheit angeschlossen hat. Aber im Namen der Mehrheit der Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.