Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-06-17
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 3 Buchstabe a, Kollege Galli spricht zu Buchstabe c.
Artikel 3 Buchstabe a betrifft die Ausweitung der Zugänglichkeit öffentlicher Bauten. Da fallen Kosten an. Diese sind natürlich schwer abzuschätzen, denn bei den grösseren Erneuerungen geht man von Werten aus, die zwischen 1 Prozent und 5 Prozent des Gebäudewertes liegen. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass die Kommission bei Artiikel 16a eine Übergangsfrist von 20 Jahren einführt; das ist gewissermassen ein Eingeständnis dieser Ungewissheit. Trotzdem: Auch innert 20 Jahren ist der Umbau bei allen Gebäuden zwingend. Das heisst dreierlei:
1. Umbauten ausserhalb der grösseren Renovationszyklen führen zu deutlichen Mehrkosten.
2. Zu den Kosten: Wir haben bei diesem Artikel nie von Milliardenkosten gesprochen. Gastrosuisse sagt, es gehe um 28 000 Betriebe. Die Umbaukosten betragen maximal 500 Millionen Franken, geteilt durch diese Anzahl Jahre. Herr Manser, ein Architekt, ein Fachmann der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, beziffert die Kosten für diesen Bereich - ohne Wohnungsbau - auf 250 Millionen Franken. Das dürfte zutreffend sein; aber es sind Kosten.
3. Es besteht die Gefahr der Kündigung von Geschäftsmieten, und zwar dort, wo Geschäftsliegenschaften vermietet werden und das Risiko besteht, dass die Umbaukosten zu hoch sind. Die Verträge könnten aufgekündigt und die Liegenschaften anders genutzt werden.
Diese drei Tatsachen sind die Gründe, weshalb unsere Fraktion in der Mehrheit der Fassung des Bundesrates bzw. des Ständerates zustimmen wird.
Zu Buchstabe g betreffend die Arbeitsverhältnisse muss ich nichts mehr sagen. Mit der Ablehnung von Artikel 2 Absatz 4ter fällt ja der Buchstabe g von Artikel 3 ebenfalls weg.