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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-05-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-05-28

Wortprotokoll

Auch das ist kein neues Thema. Schon im Bericht des Bundesrates zum Service public haben wir gesagt, es sei sinnvoll, die SRG aufzufordern, weiterhin Kooperationen zu pflegen - was sie auch macht. Es gibt unzählige Kooperationen. Was uns aber missfällt, ist, wenn der Gesetzgeber der SRG ausserhalb des konzessionierten Teils und somit im rein privatrechtlichen Teil vorschreiben will, was sie tun muss, und das mit der Medienvielfalt koppelt. In diesem Bereich ist das ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Ausserhalb der Konzession ist die SRG ein normales Unternehmen, das weder quersubventioniert ist noch Vorgaben zu gewärtigen hat.

Der regionale Print kann nicht durch die SRG gerettet werden. Der regionale Print hat Probleme bei den Inseraten, deren Zahl zurückgeht, bei Abonnementen, auch bei der Werbung, aber das ist nicht die Schuld der SRG, sondern vor allem des Wandels hin zu den Online-Plattformen. Wie Sie wissen, hat die SRG dort ein Werbeverbot.

Die Retterin dieses ganzen Strukturwandels ist nicht die SRG. Deshalb sind Kooperationen sinnvoll. Das aber gesetzgeberisch mit der Medienvielfalt im nichtkonzessionierten Bereich zu verknüpfen ist äusserst problematisch und wäre schon vor dem Hintergrund der Verfassung schwierig. Ich kann Sie aber dahingehend beruhigen, dass wir mit dem Gesetz über elektronische Medien schon lange unterwegs sind. Wie versprochen, werden wir es schaffen, die Gesetzesgrundlage noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung zu schicken. Dort werden Sie sehen, wie wir uns die Rolle der SRG und der konzessionierten Unternehmen im neuen Gesetz vorstellen und wie viel Freiheit ausserhalb dieses Rahmens herrschen soll. Insofern werden diese Anliegen auf jeden Fall ernst genommen und umgesetzt. Für uns ist es zeitlich nicht dringend, dass Sie die Motion annehmen, denn wir werden das Anliegen im Rahmen des neuen Gesetzes selbstverständlich behandeln.

[VS]