Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-17
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.
Die Mehrheit will ein wirksames Rechtsmittel. Sie will nicht nur eine Entschädigungslösung, sie will einen Rechtsanspruch auf Beseitigung oder Unterlassung, wenn es zu einer Diskriminierung im Bereich des Dienstleistungsangebotes kommt. Das kann beispielsweise ein Reiseangebot sein, das Behinderte ausschliesst; das kann der Zugang zu einer öffentlichen Kulturveranstaltung sein usw.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Diskriminierung eine qualifizierte, besonders herabwürdigende Benachteiligung betrifft. Nicht jede Benachteiligung erfüllt diesen Begriff der Diskriminierung. Diese Anpassung an die Minderheit wurde im Laufe der Kommissionsberatung vollzogen.
Wir sollten hier keinen zahnlosen Rechtsschutz vorsehen. Wenn man einfach nur auf eine Entschädigung verwiesen wird, erwirbt man sich gewissermassen fast eine Konzession zur Verletzung von Behindertenrechten gegen Geld. Ein solcher Rechtsschutz vermag auch nicht die wichtige präventive Funktion zu erfüllen, Dienstleistungsanbieter wirklich zu verpflichten und zu ermuntern, auch auf die Behinderten Rücksicht zu nehmen. Deshalb ist es für viele Behinderte besser, kein Gesetz zu haben als ein Gesetz, das nur Beschwichtigung oder Symbolik enthält. Wir sind der Auffassung, dass dieses Gesetz wirksame einklagbare Rechte enthalten muss, nicht nur eine Entschädigungslösung. Sonst kann das Gesetz weder den Behinderten gerecht werden noch die notwendige präventive Funktion erfüllen - und diese steht weit im Vordergrund, denn wir gehen nicht davon aus, dass es zu einer Prozessflut kommen wird.
Deshalb bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und zugunsten der Behinderten ein wirksames Rechtsmittel vorzusehen.