preparatory:AB 22917
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Es geht hier darum zu entscheiden, ob bei Vorliegen einer schweren Diskrimination nicht nur ein Anspruch auf Entschädigung gegeben sein soll, sondern auch der Anspruch, diese Diskrimination beseitigen zu lassen, wenn das im Einzelfall geboten ist. Der Richter hat die Möglichkeit, statt der Beseitigung nur die Entschädigung vorzusehen. Wir finden aber, es sei nicht berechtigt, den Beseitigungsanspruch auf Gesetzesstufe von vornherein auszuschliessen. Es berührt ohnehin etwas eigentümlich, wenn eine Diskrimination in Geld umgesetzt werden soll. Behinderte, die diskriminiert werden, wollen damit kein Geld verdienen! Sie möchten aber, dass die Diskrimination aufhört.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.