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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-05-28

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Ich habe das Gefühl, dass wir uns ein wenig im Kreis bewegen. Am 26. September 2017 haben wir die Motion nämlich mit 21 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Trotz der leichten Modifikation durch den Nationalrat enthält der Vorstoss nach wie vor die gleichen Botschaften, wie sie der Ständerat bereits zum Ausdruck gebracht hat. Erstens: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, damit die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt und die Meinungs- und Angebotsvielfalt gestärkt werden kann. Zweitens: Die schwierige Lage etlicher Printmedien wird ernst genommen, indem die SRG in der gesetzlichen Grundlage auf ihre besondere Verantwortung hingewiesen wird, diese nicht unnötig zu bedrängen und damit die Medien- und Angebotsvielfalt einzuschränken.

Unsere Kommission - der Berichterstatter hat es soeben gesagt - hat diesen Vorstoss selber eingereicht. Anschliessend wurde er vom Ständerat mit klarem Mehr angenommen. Die nun einstimmige Ablehnung der Motion durch dieselbe Kommission irritiert mich etwas. Die Ergänzungen, die der Nationalrat am Motionstext angebracht hat, torpedieren nämlich die ursprüngliche Idee keineswegs. Lassen Sie mich das kurz ausführen:

Der Nationalrat schlägt vor, die entsprechenden Adaptationen "im Rahmen einer Gesetzesrevision" anstatt "im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes" vorzunehmen. Es ist doch klar: Gewisse politische Kreise wollen vom Mediengesetz nichts wissen. Die Formulierung "im Rahmen einer Gesetzesrevision" schliesst die Erarbeitung des Mediengesetzes, das an die Stelle des RTVG treten wird, aber ein. Nur lässt sie dem Bundesrat einen grösseren Handlungsspielraum, um die Anliegen der Motion zu erfüllen. Die aus meiner Sicht rein formale Begründung der Kommission scheint mir daher keineswegs überzeugend zu sein. Oder ist es die "allfällige" Kooperation der SRG, welche den Kommissionsmitgliedern Bauchschmerzen macht? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Ergänzung die Motion zum Scheitern bringen soll. Denn der Nationalrat wollte mit der Anfügung des Wörtchens "allfällige" einzig und allein [PAGE 279] zum Ausdruck bringen, dass solche Kooperationen nicht der Normalfall, sondern eher die Ausnahme sind. Die Kommission wird sich also selber untreu, wenn sie nun dem Plenum die Ablehnung einer Motion beantragt, die sie dem Rat selber unterbreitet hat.

Ich meine, es sei wichtig, die Motion anzunehmen und dem Bundesrat damit anzuzeigen, dass die Regelung dieses Themas - Diskriminierungsfreiheit bei Kooperationen und kein Torpedieren der Medien- und Angebotsvielfalt - weiterhin von zentraler Bedeutung ist. Ich bin mir zwar bewusst, dass ich angesichts der einstimmigen Positionierung der Kommission wohl ein einsamer Rufer in der Wüste bleiben werde. Trotzdem rufe ich Sie auf, der wichtigen Idee Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen. Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die wichtigen Anliegen des Vorstosses im weiteren Gesetzgebungsprozess die nötige Beachtung finden. Unabhängig von der heutigen Positionierung des Rates werde ich mich natürlich weiter für diskriminierungsfreie Kooperationen und eine Stärkung der Angebots- und Medienvielfalt einsetzen. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass die dafür nötigen gesetzlichen Anpassungen im Rahmen des neuen Mediengesetzes kohärent erfolgen müssen. Ausgehend von dieser Überlegung habe ich im September 2017 meine eigene parlamentarische Initiative (17.413) zu diesem Thema zurückgezogen. Aus dem gleichen Grunde werde ich auch die parlamentarische Initiative Hiltpold nicht unterstützen. Es scheint mir effizienter zu sein, wenn der Bundesrat die Anliegen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses erfüllt, als wenn das Parlament parallel dazu eine eigene Vorlage erarbeitet.

Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass die Anliegen der Motion und meiner eigenen zurückgezogenen parlamentarischen Initiative keineswegs an Aktualität eingebüsst haben. Die Ankündigung der SRG, ihren Anteil an Admeira verkaufen zu wollen, ist sicher ein positives Signal. Allerdings scheint es, dass die Werbeplätze der SRG weiterhin exklusiv durch Admeira vermarktet werden sollen. Ob der gesellschaftsrechtliche Ausstieg der SRG mehr ist als eine reine Veränderung auf dem Papier, ist deshalb noch völlig offen.

Auch unabhängig von Admeira wird die Frage der Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Medienhäusern angesichts des medialen Wandels und der Digitalisierung weiterhin an Bedeutung gewinnen. Wir haben alles Interesse daran, klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass sich solche Kooperationen positiv auf die Medien- und Angebotsvielfalt auswirken und die Regionalmedien nicht noch weiter unter Druck setzen.

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