Hefti Thomas · Ständerat · 2018-05-29
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Mit einer Minderheit, die klein wirkt, aber doch im Doppelpack erscheint, beantrage ich Ihnen, bei der Verjährung die Limite von 10 Jahren nicht zu überschreiten. Das entspricht derjenigen Fassung von Artikel 60 OR und entsprechenden Fassungen in anderen Gesetzen und Erlassen, wie wir sie in diesem Rat 2015 beschlossen haben; zusammen mit einer Lösung für die Asbestfälle, aber unabhängig davon.
Ich habe damals für die Lösung für die Asbestfälle votiert und für die 10 Jahre. Man kann mir also weder vorhalten, dass ich die Augen vor der Problematik der Asbestfälle verschlossen [PAGE 283] hätte, noch dass ich inkonsequent handeln würde. Auch 2015 war klar, dass eine Verlängerung der Frist von 10 Jahren gemäss dem geltenden Artikel 60 auf 20 Jahre für die Asbestfälle keine Lösung gewesen wäre, weil dort die Problematik darin liegt, dass die Folgen erst nach einer mittleren Latenzzeit von etwa 35 Jahren eintreten. Das heisst, dass die 20 Jahre, die heute zur Debatte stehen, auch nicht die Lösung für die Asbestfälle sind. Die Lösung dafür wurde dann, da die ständerätliche Fassung im Nationalrat durchfiel, mit einer Stiftung gefunden. Die Frist von 10 oder 20 Jahren ist daher unabhängig vom Thema Asbest zu betrachten.
Dann geht es um eine Verdoppelung der Verjährungsfrist. Wenn wir das in einen Zusammenhang mit der Aufbewahrungspflicht der Dokumente bringen, so sind wir mit 10 Jahren heute im Bereich des OR kongruent und konsequent. Wenn wir auf 20 Jahre gingen, wären wir es nicht mehr. Die Verdoppelung der Verjährungsfrist hat Auswirkungen, vorab auf Unternehmer, Kaufleute, freie Berufe wie namentlich Ärzte und Architekten, aber letztlich auf alle, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Man wird sich gezwungen sehen, Belege und Dokumente länger aufzubewahren, Archive länger instand zu halten. Das verursacht Aufwand und Kosten. Es wird auch Nachfolgeregelungen und Unternehmensübergaben schwieriger machen, weil mehr Risiken und mehr Unbekannte bestehen. Prozesse werden, je länger die eigentlichen Ereignisse zurückliegen, nicht einfacher, sondern schwieriger voraussehbar, was die Risiken erhöht. Die Rechtssicherheit nimmt nicht zu.
Man sagt uns, es handle sich bei den 20 Jahren um einen Kompromiss. Ein Kompromiss von wem mit wem, frage ich. Ist es ein Kompromiss der Teilnehmer des runden Tisches? Aber an diesem Tisch waren nicht alle. Ich erhalte beispielsweise Zuschriften aus dem Gewerbe, aus der Baubranche und aus Ärztekreisen, die sich alle für eine Frist von 10 Jahren aussprechen. Diese Kreise waren nicht am runden Tisch. Es kommt daher das ungute Gefühl auf, es handle sich um einen Kompromiss auf Kosten von Abwesenden.
Der Ständerat ist nicht gehalten, heute für 20 Jahre zu votieren. Stimmen Sie dem Antrag der Kommissionsminderheit zu.