Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-05-29
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Ich möchte direkt an das Votum von Kollege Wicki anschliessen. Es ist so: Mit diesem Kompromiss der Kommissionsmehrheit - mit einer Frist von 20 Jahren und der Kombination mit der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, was nicht Teil dieser Gesetzgebung ist und unabhängig verläuft, aber doch politisch und real verknüpft ist - kann auf der Ebene der Gesetzgebung doch eine Bewältigung der Asbesttragödie stattfinden, die ohne diese Gesetzesänderung so nicht funktionieren würde.
Es ist so, dass dieser Lösung jahrelange Bemühungen vorausgegangen sind, an denen wichtige Teile der involvierten Wirtschaft beteiligt waren, aber auch die Gewerkschaften. Das Resultat dieser jahrelangen Bemühungen zur Bewältigung der Asbesttragödie waren einerseits der runde Tisch, aber verknüpft damit auch die Lösung der Verjährungsfrage, wie sie jetzt mit diesem Kompromiss gefunden werden konnte.
Es ist so, dass die Verjährungsfrist von 20 Jahren nicht den Wunschvorstellungen der Gewerkschaften und auch nicht meinen Wunschvorstellungen entspricht. Es ist so, dass eine relative Verjährungsfrist, wie Kollege Caroni gesagt hat, eigentlich und prinzipiell sachgerecht wäre. Es ist nämlich ein Problem, dass ein Schadenfall verjähren kann, bevor der Schaden überhaupt eingetreten ist; das ist problematisch. Allerdings gibt es demgegenüber auch die Aspekte der Rechtssicherheit, die dafür sprechen, eine Lösung mit einer Frist zu finden, die berechenbar ist und auf die man sich auch verlassen kann.
Die Frist von 20 Jahren liegt unter der Frist von 30 Jahren, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Trotzdem entspricht diese Frist von 20 Jahren mit Blick auf die Problematik von Latenzzeiten bei Krankheiten, auf die Problematik von Langzeitschäden den heutigen Erkenntnissen. Sie ist in diesem Sinne geeignet, dieses Problem zu lösen und auch im internationalen Kontext eine sachgerechte Modernisierung des Verjährungsrechts, das ja ein sehr altes Recht ist, herbeizuführen. Es ist eine sanfte Modernisierung des Verjährungsrechts, aber trotzdem eine, bei der man davon ausgehen kann, dass sie wieder einige Zeit halten wird.
Es ist so, dass damit eine Lösung geschaffen wird - das Verjährungsrecht ist etwas Langfristiges -, bei der man durchaus annehmen kann, dass es länger gehen wird, bis das Thema wieder einmal angeschaut werden wird. Wir haben eine Lösung gefunden, die heutigen Erkenntnissen Rechnung trägt. Würde man das nicht machen, würde genau das eintreten, was Kollege Caroni gesagt hat, nämlich Rechtsunsicherheit. Jeder beliebige Kläger kann es beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versuchen. Er kann sich auf das Urteil Howald Moor berufen. Das schweizerische Verjährungsrecht ist nicht kompatibel mit den Grundrechten, mit dem Zugang zum Recht. Nur diese Lösung über den Gesetzgeber kann diese Rechtssicherheit schaffen. Ein "case law", also Entscheide von Fall zu Fall, ist hier keine Lösung, die den verschiedenen Interessen, namentlich auch den Interessen der betroffenen Wirtschaft, Rechnung trägt.
Noch ein Letztes zu Kollege Hefti: Es besteht eben doch ein Zusammenhang zum Entschädigungsfonds für Asbestopfer. Es ist richtig, dass mit dem Entschädigungsfonds für Asbestopfer eine Lösung für die Betroffenen dieser Asbesttragödie - es sind im Einzelfall wirklich Tragödien! - gesucht worden ist. Allerdings ist es so, dass dieser Fonds bis jetzt seitens der Wirtschaft nicht so geäufnet worden ist, wie er geäufnet werden müsste. Für die betroffene Wirtschaft ist es entscheidend, dass mit der Verjährungslösung, die wir im Moment behandeln, Rechtssicherheit geschaffen wird. Wenn wir das jetzt beschliessen - ich hoffe, wir folgen der Mehrheit -, ist die Frage erledigt, weil ja der Nationalrat bereits so entschieden hat. Dann ist es so, dass auch die betroffene Wirtschaft in der Pflicht steht, die Ankündigungen - das, was in Aussicht gestellt worden ist - einzuhalten, damit der Fonds genügend geäufnet ist, um die Fälle definitiv abdecken zu können.
Asbest - und damit schliesse ich - war ja einst ein Wundermittel; als Wundermittel wurde es gepriesen, bis im Laufe der Zeit entdeckt wurde, dass Asbest nicht nur viele positive Eigenschaften hat. Vom Material her gesehen hat sich Asbest für den Bau und auch für die Auskleidung, beispielsweise von Bahnwaggons, sowie für viele andere Verwendungsformen sehr bewährt, war aber in hohem Masse kanzerogen. Für die Betroffenen, die damit gearbeitet hatten, war es bereits in kleinen Mengen ausserordentlich krebserregend. Die Schweiz war - nach einer gewerkschaftlichen Kampagne in den Achtzigerjahren - eines der ersten Länder, die Asbest Anfang der Neunzigerjahre verboten haben. Zum Glück ist es damals zu diesem Verbot gekommen, was dazu führt - und das im Unterschied zu vielen Ländern auf der Welt, die Asbest immer noch verwenden -, dass es ein Problem ist, das ein Ende haben wird.
Aber wir sind jetzt konfrontiert mit dem Leiden der Menschen, die von dieser Krankheit, die eben erst lange Zeit später auftritt, noch befallen sind, und ihrer Nachkommen, und müssen hier eine würdige Lösung finden.
Deshalb möchte ich Sie dringend ersuchen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, um eine rechtssichere Lösung für die Verjährungsfrist zu schaffen und dann mit dem Entschädigungsfonds für Asbestopfer, mit den entsprechenden Leistungen der Wirtschaft dafür zu sorgen, dass auch konkret alle individuellen Ansprüche, die im Raum stehen, befriedigt werden können.