Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29
Wortprotokoll
Sie sind im Februar auf die Vorlage zur Lohngleichheit eingetreten. Sie haben damit Ihren Willen bekundet, dass Sie etwas zur Umsetzung der Lohngleichheit beschliessen wollen. Ich denke, das war ein wichtiges Zeichen. Es zeigt den Frauen in unserem Land, dass es die Politik mit dem Thema Lohngleichheit grundsätzlich ernst meint.
Sie haben mit dem Antrag auf Rückweisung an Ihre Kommission dann auch die Möglichkeit gegeben, dass Ihre Kommission nochmals über die Art und Weise, wie die Lohngleichheit in den Unternehmen umgesetzt und erreicht werden soll, diskutieren kann. Ich habe Ihnen im Februar versprochen, dass wir selbstverständlich bereit sind, Ihre Kommission dabei zu unterstützen. Ihre Kommission hat dann der Verwaltung verschiedene Fragen zur Prüfung gegeben und sie auch beauftragt, verschiedene alternative Modelle auszuarbeiten. Das hat Ihre Kommission gemacht. Es liegt ein ganzer Bericht dazu vor.
Es gibt dazu verschiedene Fragestellungen im Bereich der Lohnstatistiken. Ihre Kommission hat deshalb auch einen Vertreter des Bundesamtes für Statistik eingeladen. Ihre Kommission hat sich noch einmal intensiv mit den Fragen zur Methode befasst: Wie stellt man Lohngleichheit fest, respektive wie ist eine Diskriminierung im Lohnbereich festzuhalten, was bedeutet Wissenschaftlichkeit, was bedeutet Rechtskonformität? Ihre Kommission hat hier noch einmal eine ausführliche Diskussion geführt, hat auch externe Vertreter eingeladen. Ihre Kommission hat auch die Situation im öffentlichen Sektor noch einmal eingehend geprüft: Wie ist der Stand bei der Bundesverwaltung, bei staatsnahen Betrieben, bei den Kantonen?
Die Verwaltung hat zuhanden Ihrer Kommission verschiedene Modelle ausgearbeitet: Umsetzung nach dem Modell Deutschland, Umsetzung des Modells Rieder - Ständerat Rieder hat ja auch in der letzten Debatte Vorschläge gemacht, Umsetzung eines Staffelungsmodells, Umsetzung eines Selbstdeklarationsmodells. Bei diesen Modellen gab es jeweils auch innerhalb der Modelle noch Alternativen. Ich denke, es war richtig, dass Ihre Kommission die Gelegenheit hatte, diese Fragen noch einmal eingehend zu prüfen und zu diskutieren.
Ich fand die Diskussion in Ihrer Kommission sehr wertvoll. Sie hat gezeigt, dass es verschiedene Ideen gibt, um die Lohngleichheit zu erreichen. Sie hat aber auch gezeigt, dass man, wenn man dann etwas genauer hinschaut, sieht, dass viele dieser Ideen am Schluss entweder nicht zum gewünschten Ziel führen oder dass sie dann plötzlich sehr aufwendig, sehr bürokratisch sind. Oder man hat dann plötzlich mit den Sanktionen die Lohnpolizei im Haus - etwas, was Sie nicht wollen und was der Bundesrat auch nicht will.
Die Anliegen, die Sie im Februar geäussert haben, sind wie gesagt von Ihrer Kommission aufgenommen worden, d. h. Selbstdeklaration, Sanktionen, verstärkte Transparenz für den öffentlichen Sektor. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Ihre Kommission ist dann mit 8 zu 4 Stimmen zum Schluss gekommen, dass sie an ihrem Antrag vom Februar festhalten will, allerdings ergänzt mit einer weiteren Bestimmung zum öffentlichen Sektor. Eine Minderheit, das haben wir gehört, ist für ein anderes Konzept, das Herr Ständerat Wicki vertreten hat. Ich werde mich nachher, bei der Konzeptberatung, noch zu diesem Konzept äussern.
Etwas möchte ich noch zum öffentlichen Sektor sagen. Die Diskussion im Februar hat ja gezeigt, dass es für einige von Ihnen unklar war, dass die Regeln zur Lohngleichheit auch für die öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gelten sollen. Ich möchte es einfach hier noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen: Das Gleichstellungsgesetz richtet sich an alle, d.[NB]h. an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des privaten und des öffentlichen Sektors. Die beantragte Massnahme dieser Lohngleichheitsanalyse gilt für alle [PAGE 290] Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 50 oder, wie die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt, 100 Arbeitnehmenden. Auch[NB]die Überprüfungspflicht gilt für beide Sektoren. Der einzige Unterschied zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor war - und das war die Meinung des Bundesrates -, dass wir den öffentlichen Sektor nicht zwingen sollten, für diese Überprüfung jedes Mal ein Revisionsunternehmen zu beauftragen. Aber was für den öffentlichen Sektor gilt, sowohl für den Bund wie auch für die Kantone, ist erstens eine Überprüfungspflicht. Zweitens muss diese Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten erfolgen. Beim Bund ist das zum Beispiel die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Bei den Kantonen hat ja die Kommissionsmehrheit - wir kommen dann in der Detailberatung auch darauf zu sprechen - noch einmal ausdrücklich geregelt, dass diese Überprüfungspflicht durch unabhängige Dritte auch für die Kantone und für die dritte Ebene, für die Gemeinden, gilt. Aber noch einmal: Das muss nicht durch ein externes Revisionsunternehmen geschehen. Ich glaube, dem können Sie zustimmen, dass das keinen Sinn machen würde. Aber die Überprüfungspflicht gilt für den privaten und den öffentlichen Sektor gleichermassen.
Nun, wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Sektor auch eine Vorbildfunktion hat, dass er damit darlegen soll, dass die öffentliche Hand die Lohngleichheit ernst nimmt. Ich denke, die nochmalige Diskussion in Ihrer Kommission hat gezeigt, dass der öffentliche Sektor besser dasteht, als das vielleicht letztes Mal in der Diskussion zum Ausdruck kam. Dennoch hat Ihre Kommission an ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass sie die Regeln für den öffentlichen Sektor, weil er eben eine Vorbildfunktion hat, noch etwas verschärfen will. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Bund, bei den bundesnahen Betrieben, bei Kantonen sowie grösseren Gemeinden sollen die einzelnen Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung veröffentlichen. Hier möchte Ihre Kommission in Bezug auf die Transparenz also weiter gehen. Sie sollen nicht nur ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren, wie das der private Sektor tun muss, sondern die Resultate sollen auch veröffentlicht werden. Herr Ständerat Comte hat noch in einem Einzelantrag eine zusätzliche Bestimmung vorgesehen. Ich schlage vor, dass wir das im Rahmen der Detaildiskussion beraten und ich mich auch dazu äussere.
Ich glaube, so viel kann ich zu dieser Einführungsdebatte sagen. Wie erwähnt werde ich mich dann bei der Detailberatung zu den Anträgen der Minderheit Ihrer Kommission äussern, und ich werde mich bei der Konzeptberatung dann auch noch zum Konzept von Herrn Ständerat Wicki äussern.