Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-05-29
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-05-29
Wortprotokoll
Ich kann es relativ kurz machen. Sie haben es gehört: Bei Kosovo geht es um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Wir haben noch keines mit Kosovo, und die Anfrage, dieses Abkommen abzuschliessen, kam aus Kosovo.
Das Abkommen entspricht der heutigen Abkommenspolitik der beiden Staaten sowie dem OECD-Musterabkommen, das Sie auch bei anderen solchen Doppelbesteuerungsabkommen schon gesehen haben. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kosovo trägt auch den Entwicklungen aus dem Projekt Beps Rechnung. Das kann man beklagen oder nicht, aber die Schweiz als internationaler Standort von grossen Firmen hat auch international konform zu sein, um der Wirtschaft nicht unnötige Probleme zu schaffen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen erfüllt den Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen. Zudem enthält das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kosovo eine Schiedsklausel, was die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige ebenfalls erhöht.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan soll das geltende Abkommen aus dem Jahr 2005 ersetzen. Es bringt verschiedene Anpassungen an die heutige Abkommenspolitik der beiden Staaten sowie an das Musterabkommen der OECD. Unter anderem enthält es Verbesserungen betreffend die Besteuerung von Erträgen aus Dienstleistungen und Kapitalgewinnen sowie aus der Veräusserung von Aktien bei einer Beteiligung von 20 Prozent und mehr. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan trägt auch den Entwicklungen aus dem Projekt Beps Rechnung. Es enthält dementsprechend eine Missbrauchsklausel in Form eines Hauptzwecktests. Zudem enthält das Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan ebenfalls eine Schiedsklausel, was wiederum die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen erhöht.
Die in den beiden Doppelbesteuerungsabkommen verankerten Lösungen stellen ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis dar und werden mit Sicherheit zu einer weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.
Wir bitten Sie, diesen Abkommen zuzustimmen.
Noch ein Punkt zu Artikel 2 des Bundesbeschlusses, den Ihre Kommission auch zur Streichung empfiehlt: Wir sind mit dieser Streichung selbstverständlich einverstanden. Es ging nicht darum, Ihnen irgendwelche Kompetenzen zu entziehen. Wir werden in nächster Zeit noch eine ganze Reihe von Anpassungen solcher Doppelbesteuerungsabkommen haben, die politisch nicht von grosser Brisanz sind. Wir wollten eine Verwaltungsvereinfachung vorschlagen, aber wir sind selbstverständlich damit einverstanden, Ihnen solche Abkommen jeweils zu unterbreiten. Es braucht also diesbezüglich keine Abstimmung.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu [PAGE 620]