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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Ich wurde in Zusammenhang mit diesem Gesetz immer wieder gefragt: "Warum schlägt der Bundesrat nicht ein Gesetz vor, bei dem die Lohngleichheit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land gesichert ist?" Wie kommt der Bundesrat dazu, Ihnen ein Gesetz vorzuschlagen, bei dem etwas mehr als die Hälfte, 54 Prozent der Mitarbeitenden, davon profitiert, dass ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin regelmässig eine solche Lohngleichheitsanalyse machen muss und die anderen dann eigentlich nichts davon haben?

Der Bundesrat ist der Meinung, dass es erstens eine minimale Anzahl von Arbeitnehmenden braucht, um überhaupt diese Regressionsanalyse durchzuführen, um auch die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können. Der Bundesrat hat zweitens auch Aufwand und Ertrag in ein richtiges Verhältnis zu setzen versucht. Er hat eine Regulierungsfolgenabschätzung für dieses Gesetz durchgeführt, bei der man zum Schluss gekommen ist, dass hier die Regulierung, der Aufwand und die Folgen der Regulierung in einem guten Verhältnis zu den Resultaten stehen, die mit dieser Regulierung erreicht werden. Der Bundesrat hat Ihnen deshalb einen Schwellenwert von 50 Mitarbeitenden vorgeschlagen. Dies tat er übrigens in Kohärenz mit anderen Gesetzen; wir haben diese 50er-Grenze auch beim Mitwirkungsgesetz oder bei der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Der Entwurf des Bundesrates bedeutet, dass 98 Prozent der Unternehmen von dieser Regelung nicht betroffen sind: 98 Prozent der Unternehmen müssen diese Lohngleichheitsanalyse nicht durchführen.

Nun, Ihre Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sie hier noch etwas weiter gehen will. Sie möchte, dass weniger Unternehmen betroffen sind. Sie hat eine Zahl gesucht und einen Schwellenwert von 100 Arbeitnehmenden beschlossen, was bedeutet, dass dann von dieser Regelung, die hier besprochen wird, also dieser Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse, weniger als die Hälfte der Unternehmen betroffen ist, im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates, aber trotzdem noch relativ viele Arbeitnehmende davon profitieren. Es wären also dann - Herr Ständerat Berberat hat die Zahlen bereits genannt - nur noch 5760 Unternehmen, die eine solche Lohngleichheitsanalyse durchführen müssten. Sie würden aber immerhin - immerhin, sage ich - noch 45 Prozent der Arbeitnehmenden erreichen, während die Regelung des Bundesrates bedeuten würde, dass über 12[NB]000 Unternehmen eine solche Analyse machen müssten. Sie würden dann etwas mehr als die Hälfte, nämlich 54 Prozent, der Arbeitnehmenden erreichen.

Die Kommissionsmehrheit ist zum Schluss gekommen, dass 99,15 Prozent der Unternehmen von dieser Regelung überhaupt nicht betroffen sein sollen. Bei 99,15 Prozent der Unternehmen passiert gar nichts, wenn Sie das Gesetz so beschliessen. Trotzdem könnte sich knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden darauf verlassen, dass ihr Arbeitgeber, ihre Arbeitgeberin regelmässig alle vier Jahre eine solche Lohngleichheitsanalyse durchführen würde und sie dann vom Resultat dieser Analyse in Kenntnis gesetzt würde. Darum geht es ja bei diesem Gesetz - und darum, dass diese Analyse auch entsprechend überprüft wird.

Ich muss Ihnen sagen: Ich würde den Kampf nicht hier führen. Selbstverständlich ist der Bundesrat der Meinung, es wäre auch 2 Prozent der Unternehmen zuzumuten, diese Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. 98 Prozent der Unternehmen würden von dieser Regelung nicht tangiert. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass wir jetzt eine Mehrheit finden und eine Regelung beschliessen. Der Bundesrat hat sich bei dieser Vorlage sehr bemüht, er kennt die Vorbehalte. Es geht vor allem auch darum, dass die Lohngleichheitsanalyse, wenn sie vorgeschrieben wird, auch Hand und Fuss hat; wir werden noch darauf zu sprechen kommen.

Ihre Kommission war in der ersten Runde der Diskussion einstimmig der Meinung, dass die Methode wissenschaftlich sein muss, dass man also nicht irgendetwas irgendwie überprüft, sondern wissenschaftlich und rechtskonform vorgeht. Unabhängig davon, ob Sie möchten, dass 2 Prozent der Unternehmen betroffen sind oder 0,85 Prozent, würde mehr oder weniger die Hälfte der Arbeitnehmenden davon profitieren. Das ist wichtig, und da müssten wir einen Schritt vorwärtskommen.

Der Bundesrat unterstützt die Kommissionsminderheit, aber noch einmal: Das ist nicht das grosse Kampffeld.