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Matter Thomas · Nationalrat · 2018-05-29

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes und damit die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bedarf, speziell nach Verschärfungen des Bundesgerichtes zuungunsten der Steuerpflichtigen, einer gesetzlichen Neuregelung.

Nach heutigem Recht kann der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwirken, auch wenn die vorherige Nichtdeklaration auf blosser Fahrlässigkeit beruht. Diese bundesgerichtliche Verschärfung ist nach unserer Meinung nicht statthaft und nicht im Sinne des Gesetzgebers. Der Bundesrat hat infolge der Vorstösse Schneeberger Handlungsbedarf erkannt. Neu soll die Verrechnungssteuer auch bei fahrlässiger Nichtdeklaration in der Steuererklärung zurückgefordert werden können, wenn die entsprechenden Vermögenswerte nachträglich deklariert bzw. von der Steuerbehörde aufgerechnet werden.

Diese Lockerungen scheinen uns absolut notwendig und richtig zu sein. Indessen scheint uns der bundesrätliche Entwurf immer noch zu restriktiv zu sein. Wir unterstützen deshalb in der Detailberatung die Mehrheitsanträge, die dem Grundsatz der Gesetzesvorlage auch in der Praxis Geltung verschaffen und kleinere, aber notwendige Lockerungen vorsehen.

Ich ersuche Sie im Namen der betroffenen Steuerpflichtigen und der SVP-Fraktion, den vorliegenden Änderungen des Verrechnungssteuergesetzes zuzustimmen. Eintreten ist ja offensichtlich unbestritten.