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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-05-29

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-05-29

Wortprotokoll

Das ist ein kleiner, feiner, aber nicht ganz unwichtiger Zusatzartikel, den die Mehrheit hier beantragt. Wir haben es gehört: Es sind etwa 5500 Firmen, die diese Lohngleichheitsanalysen machen müssen. Wir wollen ein Problem lösen, und wir wollen möglichst wenig administrativen Aufwand verursachen. Ich bin überzeugt, dass einige Hundert dieser Firmen im ersten Umgang dieser Lohngleichheitsanalyse werden zeigen können, dass sie weit davon entfernt sind, ein Lohngleichheitsproblem zu haben. Diese Firmen können das beim ersten Mal zeigen. Und sie sollen dann trotzdem noch eine zweite und eine dritte staatlich verordnete Analyse dieser Art durchführen müssen? Das ist meiner Auffassung nach falsch. Wenn eine Firma zeigen kann, dass Lohngleichheit bei ihr kein Problem ist, dann soll sie von dieser Pflicht befreit werden.

In der Kommission wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es möglicherweise Firmen geben kann, die dann ganz knapp unter dem Limit sind und in einem nächsten Fall die Lohngleichheit wieder verletzen würden. Diesem Problem kann man so begegnen, dass man in den Ausführungsbestimmungen dafür eine gewisse Bandbreite definiert. Mir geht es darum, jene Firmen diese Analyse nur einmal machen zu lassen, die diesbezüglich keine Probleme haben. Die können wir von weiteren Analysen befreien. Damit kommen wir auch einer unbürokratischen Umsetzung nach.