Rytz Regula · Nationalrat · 2018-05-29
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Die Revision des Verrechnungssteuergesetzes ist eine Gleichung mit mindestens zwei Unbekannten. Denn weder wissen wir, wie viele steuerpflichtige Personen von dieser Revision überhaupt betroffen sind, noch wissen wir, welche finanziellen Auswirkungen sie hat. Wir haben in der Kommission mehrmals nachgehakt und danach gefragt; man konnte uns dazu keine Auskunft geben. Es steht deshalb die berechtigte Frage im Raum: Wozu braucht es diese Revision überhaupt? Man weiss nicht genau für wen, man weiss nicht genau mit welchen Auswirkungen, und trotzdem wird sie durchgezogen.
Schauen wir einmal, was die heutige Regelung genau bezweckt: Die heutige Regelung zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll den steuerpflichtigen Personen Anreiz sein, ihre Vermögen und Erträge korrekt zu deklarieren. Oder anders ausgedrückt: Sie soll dazu beitragen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Bundesgericht hat diesen Auftrag sehr ernst genommen und die Praxis verschärft. Gemäss neueren Urteilen kann es heute auch dann zu einer Verwirkung der Verrechnungssteuer kommen, wenn die ursprüngliche Nichtdeklaration auf eine blosse Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Gegen diese Verschärfung der Praxis sind Wirtschaft und bürgerliche Parteien Sturm gelaufen.
Anstatt die Buchhalter und Treuhänder auszuwechseln, die in den Steuererklärungen versehentlich wichtige Positionen vergessen haben, wurde beim Bundesrat eine Gesetzesrevision bestellt. Die Gesetzesrevision, die wir heute beraten, schreibt fest, dass die Verrechnungssteuer trotz fehlender Deklaration in der Steuererklärung nicht verwirken soll, wenn die entsprechenden Erträge und Vermögenswerte nachträglich deklariert beziehungsweise von der Steuerbehörde aufgerechnet werden - dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Nichtdeklaration fahrlässig geschehen ist. Nun, dieses Wort "fahrlässig" ist eine etwas heikle Geschichte. Was heisst denn schon "fahrlässig"? Ich erspare Ihnen eine längere Ausführung dazu, was es heissen könnte, wenn man diese Fahrlässigkeitsregel in anderen Rechtsbereichen anwenden würde. Es geht hier um Steuern, und da drückt man gern ein Auge zu - so gern, dass der Bundesrat nach der Vernehmlassung eine noch grosszügigere Übergangsregelung eingeführt hat.
Aber auch das war den bürgerlichen Parteien in der Kommission noch immer nicht genug. In der Kommissionsberatung wurde die ohnehin nicht besonders gute Vorlage noch weiter verschlechtert. Dabei wurde wortreich geschildert, worum es eigentlich geht: Offenbar gibt es Leute, die vergessen, Dividendenzahlungen in ihrer Steuererklärung auszuweisen; offensichtlich kann das passieren. Doch genau diese Leute wollen, wenn die Fahrlässigkeit per Zufall doch noch entdeckt wird, trotzdem die Verrechnungssteuer zurückfordern können. Darum geht es ja.
Diese Vorteilsmaximierung wurde mit der Zeit in der Kommission sogar den sehr verständnisvollen Verwaltungsexperten etwas zu viel. Sie wiesen uns klipp und klar darauf hin, dass man den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer mit weiteren Lockerungen des Gesetzes tendenziell gefährdet. Das muss uns doch eigentlich misstrauisch stimmen. Unbeeindruckt davon hat die Kommission genau solche Lockerungen weiter beschlossen, inklusive einer sehr grosszügigen Rückwirkung des Gesetzes bis zum Jahr 2014. Ich kann hier nur fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den bürgerlichen Parteien: Wem wollen Sie mit dieser Politik eigentlich dienen? Ich vermute, dass es nur ein sehr kleiner Teil Ihrer Wählerinnen und Wähler ist, aber offenbar ein finanzkräftiger.
Wir Grünen bitten das Plenum darum, das Gesetz nicht weiter zu verschlechtern und die Anträge der Kommissionsmehrheit zu Artikel 70 sowie zur Inkraftsetzung abzulehnen. Die grüne Fraktion lehnt auch die Änderung bei Artikel 23 ab. Der Bundesrat wird dazu eine Abstimmung verlangen, da diese Änderung viel zu weit geht.
Wir haben das noch einmal gründlich geprüft. All diese Änderungen werden ganz klar zu weiteren Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer führen - obwohl niemand im Entferntesten weiss, wie viel es genau sein wird. Es ist klar, dass wir diese Steuerausfälle hier nicht durchwinken wollen. Man hat uns schon bei der Unternehmenssteuerreform II mit dem rückwirkenden Kapitaleinlageprinzip eine Katze im Sack verkauft. Solche intransparenten Spiele kann sich dieses Parlament nicht noch einmal leisten.
Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage des Bundesrates zu folgen und weitere Verschlechterungen klar abzulehnen.