Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat etwas sehr Wesentliches gesagt. Wenn Sie über diese Motion debattieren und sagen, Sie wollten die gleiche Regelung wie Österreich, ergibt sich bei diesem Vergleich ein grundlegendes Problem, weil Österreich islamische Religionsgemeinschaften anerkennt, und zwar auf nationaler Ebene. Verbunden mit dieser Anerkennung sind dann aber umgekehrt Vorschriften zur Finanzierung der gewöhnlichen Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft, z. B. dass sie durch ihre eigenen Kultusgemeinden oder ihre Mitglieder im Inland erfolgen muss und dass allfällige Beiträge und Spenden aus dem Ausland zunächst in Stiftungen nach österreichischem Recht eingebracht werden müssen. Aber das sind die Bedingungen, die Österreich mit der Anerkennung verknüpft, das heisst, diese Religionsgemeinschaften haben auch Möglichkeiten und die tatsächliche staatliche Grundlage, um selber Mitgliederbeiträge oder Kirchensteuern einzuziehen.
Ich glaube, wenn man jetzt sagt, man wolle das Gleiche wie Österreich, aber man wolle nur die eine Hälfte und die andere Hälfte nicht, dann geht das nicht auf. Das war auch ein Grund, weshalb es in Ihrer Kommission doch sehr klar war, dass man diese Motion in dieser Form nicht annehmen kann.
Das Projekt in seinem Kanton, das Herr Ständerat Minder jetzt angeführt hat, kenne ich nicht und kann deshalb auch nicht dazu Stellung nehmen. Ich würde Sie einfach gerne bitten, zwischen dem Bau einer Moschee und den Überlegungen, wie man Terrorismusfinanzierung verhindern kann, doch eine klare Trennlinie zu ziehen. Wenn Sie jeden Moscheebau dem Generalverdacht unterstellen, dass damit der Terrorismus finanziert wird, dann tun Sie weder den Behörden einen Dienst, die tatsächlich im Bereich der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung eine Aufgabe haben und wahrnehmen, noch ermöglichen Sie es den muslimischen Religionsgemeinschaften, ihre Gebetskultur in diesem Land zu pflegen.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass wir mit dem Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus genau solche Fragen à fond diskutiert haben. Wir haben das aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam getan. Ich erinnere Sie daran, dass im letzten November die Kantone, die Städte, die Gemeinden und der Bund gemeinsam diesen nationalen Aktionsplan verabschiedet haben. Dort sind 26 verschiedene Massnahmen, die sich auch an unterschiedliche staatliche Ebenen wenden, aufgelistet.
Der Sicherheitsverbund Schweiz ist jetzt daran, diese Massnahmen umzusetzen. Der Bundesrat hat vor gut zwei Wochen für ein entsprechendes Impulsprogramm einen Beitrag von 5 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre gesprochen und damit solche Projekte auch gestartet werden können, damit der Austausch funktioniert, damit man - Herr Ständerat Minder, Sie haben ja nur Moscheen erwähnt - genau aus solchen Beispielen auch lernen kann, was man vielleicht anders machen muss und wie man vorgeht, damit die Behörden voneinander lernen.
Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass man z. B. gerade auch auf Strafverfolgungsebene einen intensiven Austausch pflegt, was Best Practices sind, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern auch international. Es gibt hier einen intensiven Austausch, z. B. auch mit anderen europäischen Staaten.
Zu dem, was Sie in Bezug auf die Imame gesagt haben, zum Predigen in der Landessprache: Der Kommissionssprecher hat es erwähnt, ich will es nicht noch einmal wiederholen. Wir haben gerade in Artikel 7 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern entsprechende Vorgaben gemacht, auch in Bezug auf die Kenntnisse nicht nur einer Landessprache, sondern auch der gesellschaftlichen Werte, die hier vorhanden sind.
Ich war gestern Abend an einer Diplomübergabe in Zusammenhang mit einer Weiterbildung der Universität Bern für religiöse Betreuungspersonen, vor allem in Gefängnissen, aber auch in Asylunterkünften. Es gibt auch Bestrebungen an der Universität Freiburg, in Genf und an anderen Stellen, übrigens zum Teil auch von den Kantonen angeregt. Das ist eine sehr gute, interreligiöse Sache. Es waren Muslime dabei, ein Hindupriester, christliche Betreuungspersonen. Sie haben sich ausgetauscht. Sie haben diese Weiterbildung gemeinsam abgeschlossen. Das zeigt auf, wie man eben religiöse Betreuung in einem Sinn und Geist sicherstellen kann, wie wir das hier wollen und hier auch leben: interreligiös, in gegenseitigem Respekt vor den unterschiedlichen Religionen. Es wurden aber auch klar die Grenzen aufgezeigt.
Ich denke, solche Bestrebungen müssen wir unterstützen und nicht eine Motion, die generell etwas sagt. Damit würden wir eben ganze Gemeinschaften - Religionsgemeinschaften - unter Generalverdacht stellen. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Gemeinschaften, sondern um die muslimischen Gemeinschaften. Ein Generalverdacht bringt unser Land nicht weiter. Wir haben Beispiele, wir haben Instrumente, und ich glaube, mit dem nationalen Aktionsplan haben wir jetzt wirklich auch breit abgestützt die entsprechenden Massnahmen, die umgesetzt werden sollen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich erkundigen, wo diese Massnahmen stehen. Wir können Ihnen - je nachdem, wo Sie das wollen - in der Staatspolitischen Kommission oder in der Sicherheitspolitischen Kommission gerne auch Bericht darüber erstatten, wie die Arbeiten und die Umsetzung des nationalen Aktionsplans fortschreiten. Das machen wir sehr gerne. Aber diese Motion wird Ihnen nicht weiterhelfen, denn sie basiert, wie gesagt, auf einer Annahme, die mit unserem Land gar [PAGE 311] nicht kompatibel ist. Österreich funktioniert im Umgang mit den muslimischen Gemeinschaften nämlich völlig anders.