Müller Leo · Nationalrat · 2018-05-29
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Ich will noch auf drei Punkte hinweisen. Die Abstimmungsresultate habe ich bereits erwähnt, diese wiederhole ich hier nicht. Aber drei Punkte gilt es noch zu erwähnen:
Der erste Punkt: Wichtig ist, dass die Vorlage respektive die Rückforderung nur möglich ist, wenn etwas fahrlässig nicht deklariert wurde. Bei absichtlicher Nichtdeklaration kommen die Bestimmungen also nicht zur Anwendung.
Der zweite Punkt betrifft das Übergangsrecht. Offenbar ist es in der Tat etwas unklar. Ich habe bei Artikel 70d gesagt, dass dieses Übergangsrecht nur auf Fälle anzuwenden sei, die noch nicht rechtskräftig sind. Es ist in der Tat so: Wenn wir das Protokoll nachlesen, sehen wir, dass darüber gesprochen, aber nicht klar entschieden wurde. Ich sage es hier zuhanden des Amtlichen Bulletins, damit der Ständerat die Frage noch klärt, ob das Übergangsrecht oder die Rückwirkung auch auf rechtskräftig, und vor allem mit Urteilen, abgeschlossene Fälle zur Anwendung kommen soll oder nicht. Wie gesagt, diese Frage ist unklar, und das haben wir in der Kommission, muss ich ehrlich sagen, zu wenig klar ausdiskutiert. Deshalb soll der Ständerat diese Frage noch klären.
Der dritte Punkt betrifft nur die deutsche Version: Auf der deutschen Fahne ist bei Artikel 40 Absatz 5 vorgeschlagen, dass eine Änderung erfolgen soll; das ist auf Seite 9 der deutschen Fahne. Aber wenn Sie den Text lesen, merken Sie: Artikel 40 Absatz 5 des geltenden Rechts ist genau gleich formuliert wie der Entwurf des Bundesrates. Es geht nur um eine redaktionelle Änderung; eigentlich wollte der Bundesrat vorschlagen, dass statt "des Bankengesetzes vom 8.[NB]November 1934" die Abkürzung, also "des BankG", stehen würde. Das wäre eigentlich die Änderung gewesen, sie ist aber irgendwie untergegangen, und deshalb ist - das haben vielleicht aufmerksame Leser festgestellt - der Text genau gleich. Wie gesagt, es wird eine redaktionelle Anpassung geben, wodurch im Entwurf des Bundesrates die Abkürzung eingefügt wird.