Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-05-29
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-05-29
Wortprotokoll
Die Politik tut sich ja bekanntlich mit der Aufhebung einmal erlassener Vorschriften schwer. Die Mehrheit will hier dazu Hilfe bieten, dass dies im vorliegenden Fall vielleicht - vielleicht - einmal gelingen könnte. Es wird ja immer wieder argumentiert, dass die Umsetzung der Lohngleichheit eine Frage der Sensibilisierung sei, und ich glaube, das trifft auch zu. Der Antrag der Mehrheit sieht drei Lohnanalysen vor. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dreimal Gelegenheit, die Lohnanalyse zu machen, dreimal die Gelegenheit, auch entsprechende Massnahmen vorzusehen. Nach menschlichem Ermessen - und da stimmt mir sogar meine Vorrednerin zu - müsste das Problem anschliessend gelöst sein. Für ein Problem, das gelöst ist, braucht es kein Gesetz mehr, und darum hat die Mehrheit diese Klausel vorgeschlagen.
Das, was der Antrag der Minderheit I fordert, steht dem Parlament immer und jederzeit zu. Es kann auf früher gefasste Entscheide zurückkommen, es kann ein neues Gesetz beschliessen. Diesen Grundsatz brauchen wir im Gesetz nicht zu verankern.