Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-05-29
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-05-29
Wortprotokoll
Der Ständerat hat ja am 28.[NB]Februar 2018 Eintreten auf diese Vorlage beschlossen. Damit ist eine Mehrheit des Rates der Meinung, dass hier ein Problem besteht, dass Handlungsbedarf besteht. Ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt: Ich war zu Beginn der Diskussion nicht wirklich sicher, ob Handlungsbedarf besteht. Ich habe im letzten halben Jahr viele Gespräche geführt. Ich bin heute dezidiert der Meinung, dass die Politik handeln muss. Selbstverständlich habe ich vor allem mit Frauen gesprochen. Es geht ja auch um die Frage, was ihr Eindruck ist, ob sie sich fair behandelt fühlen, ob sie das Gefühl haben, dass die Politik aktiv werden muss. Ich habe nicht in erster Linie mit linken Frauen gesprochen, und das Resultat war ziemlich eindeutig.
Es gibt nicht nur einen Generationenvertrag zwischen Alt und Jung, es gibt in einer modernen Gesellschaft auch einen Geschlechtervertrag. Dieser Vertrag ist einseitig nicht durchsetzbar. Es braucht männliche Unterstützung. Die Lohngleichheit gehört mit Sicherheit in einen solchen Vertrag.
Wir haben mit dem Modell der Selbstdeklaration den Auftrag des Rates umgesetzt. Wenn die Mehrheit der Kommission, der ich ebenfalls angehöre, zum Schluss kommt, dass das ursprüngliche Modell - noch leicht ergänzt - am besten geeignet sei, das Ziel zu erreichen, dann aus folgenden Gründen:
1. Auch eine Selbstdeklaration, das wird nicht bestritten, benötigt eine Lohngleichheitsanalyse. Der Aufwand entsteht also in jedem Fall. Wird dieser Aufwand nicht geleistet, geht der Arbeitgeber ein beträchtliches Reputationsrisiko ein. 10 Prozent der Mitarbeitenden könnten ja eine Kontrolle durch unabhängige Dritte verlangen. Stellen Sie sich vor, die würden dann feststellen, dass die Analyse nicht seriös, dass sie falsch gemacht wurde!
2. Die Selbstdeklaration wäre zwar aus liberaler Sicht zu unterstützen, das gebe ich zu, und das würde ich eigentlich auch gerne machen. Aber in der Tendenz hat sie ein Glaubwürdigkeitsproblem, und das wird sie nicht loswerden - vielleicht nicht hier im Saal, aber in der Öffentlichkeit. Ein jeder und eine jede füllt ja auch mittels Selbstdeklaration die Steuererklärung aus. Ein Modell, das mit diesem Makel behaftet ist, führt uns nicht wirklich weiter.
3. Das Modell der Mehrheit ist so einfach und schlank wie irgendwie möglich. Sie haben soeben in der Detailberatung dieses Modells wichtige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen. Sie haben dabei aber die Essenz oder den Hauptinhalt der Vorlage nicht geschwächt, es wurde nur Ballast abgeworfen. Das Modell, das jetzt beschlossen worden ist, setzt bei 100 Mitarbeitern an. Damit wird eine kritische Grösse - oder auch eine kritische Kleinheit - erreicht; die Vergleichbarkeit innerhalb einer Unternehmung wird wesentlich einfacher. Jeder muss eine Lohnerhebung, eine Lohnanalyse machen. Wenn er die Vorgaben erfüllt, ist das Thema für die Unternehmung erledigt. Wenn nicht, dann muss die Unternehmung Massnahmen ergreifen, und sie muss nach vier Jahren eine erneute Erhebung machen. Das Gesetz tritt nach drei Erhebungen ausser Kraft.
Zusammengefasst: Es ist nicht wegzudiskutieren, dass das Thema Lohngleichheit für die Unternehmungen - hier für die grösseren Unternehmungen - zu einem gewissen Aufwand führt. Dieser scheint mir aber zur Erreichung eines wichtigen gesellschaftspolitischen Ziels vertretbar. Wenn wir schon handeln, braucht es ein glaubwürdiges, wirksames Modell. Das scheint mir das Modell der Mehrheit zu sein. Ich bitte Sie, dieses zu unterstützen.