Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-06-18
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Das Wahlverfahren für die Wiederwahl des Bundesrates ist ein unerschöpfliches Thema, dies vor allem deshalb, weil es eben kein bestes Wahlverfahren gibt, ebenso wenig, wie es beste Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt gibt. Beides ist nur annäherungsweise umsetzbar und deshalb ein Thema, über das man mit mehr oder weniger Eifer endlos diskutieren kann. Die Vertreter der Minderheit bemängeln am geltenden System, es maximiere die Wiederwahlchancen der Bisherigen nach dem Motto: Gibst du mir die Wurst, so lösch ich dir den Durst. Wobei ich einen Bundesrat selbstverständlich nicht mit einer Wurst gleichsetzen möchte.
Das Argument ist aber nicht ganz falsch. Nach meiner Erfahrung spiegeln die Wahlergebnisse der einzelnen Mitglieder bei der Gesamterneuerung des Bundesrates die Beliebtheit des jeweiligen Mitglieds im Parlament recht deutlich und differenziert. So können wir mit der Wiederwahl unsere Einschätzungen der Qualifikation eines Mitglieds des Bundesrates zum Ausdruck bringen.
Von der Minderheit wird geltend gemacht, es gehe bei der Frage des Wiederwahlverfahrens nicht um die Frage der Zusammensetzung der Regierung oder um das System der Konkordanz, sondern um die Qualifikation der einzelnen Mitglieder. Diese Aussage erscheint mir - mit Verlaub - als etwas scheinheilig. Jedenfalls habe ich in diesem Saal noch nie eine Diskussion über die Bundesratswahlen gehört, in der man reinen Herzens über die Frage der Qualifikation eines Mitglieds des Bundesrates gesprochen hätte. Ich habe auch noch nie gehört, dass ernsthaft erwogen wurde, ein Mitglied des Bundesrates durch ein Mitglied derselben Partei zu ersetzen. Vielmehr - und damit sind wir eben doch bei den Eigenheiten der Konkordanz gelandet - geht es bei den Vorspielen zur Gesamterneuerung doch immer um den Poker der möglichen Ausdehnung der Macht der eigenen Partei auf Kosten einer anderen. Damit kommen wir auch zum Kern des "Pudels": Wir haben in der Kommission gesagt, dass die politische Zusammensetzung des Bundesrates ein Thema ist, das jederzeit zur Diskussion steht, ja stehen muss. Wir lieben diese Diskussion, und die Medien lieben sie auch. Es sind auch eminente staatspolitische Fragen, die damit verbunden sind. Das Wahlverfahren zur Gesamterneuerung des Bundesrates ist aber nicht das richtige Vehikel dafür.
Mit der Einführung der Listenwahl, wie sie der Ständerat und die Kommissionsminderheit beantragen, soll aber genau diese Möglichkeit durch das Hintertürchen eingeführt werden. Durch Fraktionsabsprachen wird es mit diesem Verfahren möglich gemacht, dass ein neuer Kandidat oder eine neue Kandidatin gewählt wird, ohne dass eine öffentliche Diskussion über Vor- und Nachteile der Änderung der politischen Zusammensetzung der Regierung dieses Landes stattgefunden hat. Es wäre das ideale Instrumentarium für Hinterzimmerstrategen, und genau das wollen wir nicht!
Die politische Zusammensetzung des Bundesrates ist ein Thema, das alle Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes betrifft und etwas angeht. Es wäre deshalb zutiefst undemokratisch, wenn eine Änderung der parteipolitischen Zusammensetzung in einer Nacht- und Nebelaktion durchgesetzt werden könnte. Das Verfahren, wie es der Ständerat beschlossen hat und die Kommissionsminderheit beantragt, könnte aber für eine solche Aktion genutzt werden. Die SP-Fraktion ist entschieden gegen die Schaffung von Strukturen und Prozeduren, die der Transparenz hinderlich sind, und wird daher die Mehrheit unterstützen.
Sie ist auch der Meinung, dass die Art von Denkzettel, die die Befürworter mit der Möglichkeit, einen Bundesrat in einen zweiten Wahlgang zu schicken, schaffen wollen, eines Wahlkörpers wie des unsrigen unwürdig ist. Das Parlament hat doch ganz andere Möglichkeiten, einem Bundesrat sein Missfallen und seine Unzufriedenheit über seine Politik zum Ausdruck zu bringen. Ich muss Ihnen diese gar nicht aufzählen, Sie kennen sie selber. Wenn das kritisierte Mitglied gegen Kritik resistent ist oder wiederholt unakzeptable Fehler macht oder seine Aufgaben vernachlässigt, dann dürfte nämlich auch ein Denkzettel keine Remedur schaffen. Unter diesen Umständen steht dann tatsächlich seine Wiederwahl zur Diskussion. In diesem Falle wäre es aber erst recht unzulässig, ihn oder sie mit einem wahltaktischen Manöver abzuservieren. Die Frage des Genügens oder Nichtgenügens eines Bundesrates ist in höchstem Masse von öffentlichem und politischem Interesse und muss demzufolge öffentlich diskutiert und in einem transparenten Verfahren beurteilt werden.
Deshalb bitte ich Sie, der sehr deutlichen Kommissionsmehrheit zu folgen.