Germann Hannes · Ständerat · 2018-05-29
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29
Wortprotokoll
Ich mache Ihnen beliebt, der Minderheit II (Wicki) zu folgen und damit auf ein auf Selbstverantwortung basierendes Modell zu bauen, auch wenn ich damit nun gegen einige meiner Vorredner plädieren muss.
Ich finde nicht, dass es ein reines Placebo-Modell ist, Frau Fetz. Gerade hat Frau Häberli-Koller die Erwerbsunterbrüche angesprochen - auch ich habe sie beim Eintreten aufgeführt. Da bin ich sogar der Meinung: Das grösste Diskriminierungsrisiko ist, wenn eine Frau Kinder kriegt und sich auch noch um diese kümmert. Dann hat sie die Nachteile, und die verfolgen sie. Schauen Sie mal ins Standardmodell rein, für das Sie sich entschieden haben und das Sie so toll finden. Dort steht: Alter, Geschlecht, Aufenthaltskategorie, Zivilstand, Ausbildung - sogar der Hochschultitel ist viel wichtiger - und der Eintritt ins Unternehmen. Voilà, da haben Sie es. Steht da vielleicht irgendetwas von Führungserfahrung oder von Stresserprobtheit? Genau dies sind Sachen, die man sich auch in anderen Lebensbereichen erwirbt und die man eigentlich als Qualifikation einbringen müsste. Ein weiser Arbeitgeber macht das, und deshalb bauen auch viele auf Wiedereinsteigerinnen. Aber da bin ich mit Ihnen einig: Diese treten dann oft zu einem vergleichsweise tiefen Lohn ein. So könnte ich mir eine Differenz bei den Lohnunterschieden erklären.
Aber Sie setzen ja nach wie vor automatisch auf Ihren Grundlagenirrtum: Wenn etwas nicht erklärbar ist, ist es Diskriminierung. Ich bin der Meinung, es gibt Diskriminierung, aber man muss sie dann auch erklären können, und ein Modell sollte mindestens so sein, dass es auch plausibel ist. Das ist beispielsweise dieses Standardmodell nicht, sonst hätte es ja nicht in jenem von Kollege Wicki zitierten Fall des Metallbaubetriebs, in dem ausschliesslich die Löhne von Männern untersucht worden sind, auch dort im Ergebnis noch Diskriminierungen feststellen können. Es ist wirklich etwas speziell.
Ich weiss nicht, ob Sie mit dieser Bürokratie sehr viel erreichen und ob sie, Frau Fetz, sehr viel besser ist als das Placebo, das Sie uns unterstellen. Das Placebo hat durchaus Hand und Fuss. Für die heutigen Unternehmen ist die Reputation, über die sie verfügen, ein einmaliges Gut. Gerade das Unternehmen - um eines hervorzuheben, mit dem ich nichts zu tun habe, zumindest nicht direkt - von Kollege Luginbühl, die Mobiliar, macht diese Untersuchungen zur Lohngleichheit offenbar seit zehn Jahren. Zumindest kann ich dies den Medien entnehmen. Das Unternehmen hat sich dort laufend verbessert, auch in den Modellen. So kann man die Modelle annähern und die Lohnunterschiede - diese Diskriminierungen, wie Sie sagen - sukzessive eliminieren.
Mir ist eigentlich egal, ob Sie von Diskriminierung sprechen. Natürlich, die ist gemäss der Bundesverfassung verboten. Aber die Unterschiede an sich sind ja auch nicht gerechtfertigt, und die wollen wir eigentlich eliminieren. Da sollte Ihnen jedes Mittel recht sein. Ich finde, es ist ein stärkeres Mittel, wenn man auf die Freiwilligkeit baut und auf die Deklaration, die man gegenüber den Angestellten machen muss - das [PAGE 302] hat Herr Wicki festgehalten. Man könnte es beispielsweise im Rahmen des Anhangs zur Jahresrechnung zur Pflicht machen, dass darüber etwas stehen muss.
Bei dieser Deklaration handelt es sich gemäss den Ausführungen, die wir erhalten haben, um eine Angabe gemäss Artikel 959c Absatz 1 Ziffer 4 OR. Die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, wird gemäss Artikel 727 OR ordentlich revidiert bei Publikumsgesellschaften, wirtschaftlich bedeutenden Gesellschaften, konsolidierungspflichtigen Gesellschaften, bei Unternehmen, in denen Minderheitsaktionäre dies so verlangen, und bei Unternehmen, in denen die Statuten dies so vorsehen oder die Generalversammlung es so beschliesst. Damit hätten eigentlich alle Unternehmen eine starke Möglichkeit, etwas zu tun, und nicht bloss dieses knappe Prozent, das im Gesetz drin ist. Alle hätten die Möglichkeit, im Sinne eines positiven Efforts etwas zu tun - statt ein Bürokratenmodell anzunehmen, mit dem dann möglicherweise Sanktionen angedroht werden. Ob es schneller zum Ziel führt? Ich habe meine Zweifel. Wenn man es positiv verkaufen kann - auch als USP, als Unique Selling Proposition, eines Unternehmens -, wäre das meines Erachtens der bessere Weg.
Man hat auch noch die Frage geprüft, ob man die Selbstdeklaration über die Einhaltung der Lohngleichheit auch im Rahmen des internen Kontrollsystems machen könnte. Auch das wäre eine Möglichkeit, denn hierunter werden alle vom Verwaltungsrat, von der Geschäftsleitung und von übrigen Verantwortlichen angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen verstanden, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. Das hätte allerdings etwas mehr Aufwand zur Folge: Das Unternehmen müsste nämlich die Details zu diesen Untersuchungen auch formell dokumentieren. Darum hat die Verwaltung den Vorschlag gemacht, nicht auf diesem Modell aufzubauen.
Aber das, was Ihnen jetzt Kollege Wicki und die Minderheit vorschlagen, ist ein gangbarer Weg, von dem ich mir erhoffe, dass er schneller zum Ziel führt. Es ist einfach ein anderer als jener über die staatlichen Minikontrollen.