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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2002-06-18

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-18

Wortprotokoll

Sie sind heute Morgen zweimal meinen Vorstellungen gefolgt; ich danke Ihnen dafür. Ob Sie es diesmal auch tun, ist aber höchst fraglich.

Immerhin erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass dieser Rat eine Motion mit dem Ziel, ein Wiederwahlverfahren des Bundesrates einzuführen, wie es jetzt der Ständerat beschlossen hat, klar und deutlich überwiesen hat. Gescheitert ist diese Motion dann im Plenum des Ständerates. Sie haben darauf wiederum ein gleich lautendes Postulat in dieser Sache überwiesen. Vielleicht kommt der Antrag einfach von der falschen Seite.

Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat eine Kollegialbehörde sei. Bei der Wiederwahl des Bundesrates stellen wir aber auf Einzelwahlen ab - die Reihenfolge wird bestimmt durch die Länge ihrer Amtsdauer - und wählen jeden Bundesrat einzeln. Dabei - so lautete die Stellungnahme des Büros auf die damals eingebrachte Motion 95.3140 - ist es "Sache der Fraktionen, darauf zu achten, dass die Wiederwahlen in den Bundesrat Ausdruck eines möglichst grossen Vertrauensbeweises gegenüber den sich wieder zur Wahl stellenden Bundesräten werden". Das Ziel des Wiederwahlverfahrens ist also ein möglichst grosser Vertrauensbeweis - nicht eine Qualifikation und schon gar nicht eine Selektion, sondern ein Vertrauensbeweis. Jeder Bundesrat hat offensichtlich Anspruch auf diesen Vertrauensbeweis.

Dem vom Ständerat beschlossenen Wiederwahlverfahren wurde damals entgegengehalten, die Zahl der leeren Wahlzettel würde deutlich abnehmen, dadurch würde das [PAGE 963] absolute Mehr höher, sodass in Grenzfällen die Wiederwahl eines Bundesrates gefährdet wäre. Ja, wenn das der Mangel dieses Wiederwahlverfahrens ist, warum führen Sie dann überhaupt Wiederwahlen durch? Dann lassen wir doch einfach die derzeitigen Bundesräte im Amt; sie können das Amt ja selber jederzeit und innert kürzester Frist verlassen.

Der Ständerat hat die damals abgelehnte Motion im Rahmen dieser Gesetzesrevision zu einer vollständigen Regelung des Wahlverfahrens ausgestaltet - im Sinne des von Ihnen in der ersten Lesung abgelehnten Wiederwahlverfahrens. Man darf sich mit diesem Thema schon ernsthaft auseinander setzen. Das Argument, damit würde die Konkordanz gefährdet, stimmt nicht. Die Konkordanz ist eine Angelegenheit der politischen Willenskundgebung der im Bundesrat vertretenen Parteien und Fraktionen. Konkordanz hat nichts mit der einzelnen Person zu tun, die sich zur Wiederwahl stellt, sondern ist der politische Wille, die Zusammensetzung des Bundesrates mit den vier am Bundesrat beteiligten Parteien so zu belassen oder zu ändern. Dies kann ja nicht das Argument sein. Der Mangel des jetzigen Wiederwahlverfahrens, der Einzelwahl, ist doch der, dass das Wahlergebnis durch die Taktik der Reihenfolge bestimmt wird und nicht durch die Achtung, die der einzelnen Persönlichkeit bei der Wiederwahl entgegengebracht wird. Ich werde durch dieses Wahlverfahren daran gehindert, den besten Kandidaten zu wählen. Ich muss aus Rücksicht auf nachfolgende Wahlgänge und aus taktischen Gründen ein bestimmtes Wahlverhalten einhalten. Das halte ich für ein nicht richtig funktionierendes Wahlverfahren. Jedes Wahlverfahren bedarf der Selektion und der Qualifikation, wenn es ein ernsthaftes Wahlverfahren sein soll.

Ich bitte Sie deshalb, in dieser Sache dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.