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Matter Thomas · Nationalrat · 2018-05-29

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen sieht in Artikel 19 Absatz 2 vor, dass eine meldepflichtige Person dann Individualschutzmassnahmen beantragen und den Rechtsweg beschreiten kann, wenn die Übermittlung der Daten für sie Nachteile zur Folge hätte, die ihr aufgrund rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können. Eine solche Person könne dann ans Bundesverwaltungsgericht gelangen; diese Bestimmung sei sorgfältig austariert worden. All das sagt man uns. Man könne jetzt Sorgen im Zusammenhang mit Staaten, in denen rechtsstaatliche Garantien keine Selbstverständlichkeit sind, auf schweizerischer Seite mit Rechtsschutz begegnen.

Einmal abgesehen davon, dass solche Bestimmungen ohne unseren Druck gar nicht ins Gesetz aufgenommen worden wären - diese Bestimmungen sind immer noch ungenügend. Der Ständerat weiss das auch und will dem mit einer Kommissionsmotion begegnen.

Wir haben Artikel 19 seinerzeit unter der Annahme verabschiedet, dass wir den AIA nur mit Ländern durchführen, die rechtsstaatlich mit der Schweiz vergleichbar sind. Das hat uns seinerzeit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf versprochen - ein Wortbruch, ja, ich würde sogar sagen ein Witz, wie wir heute wissen.

In Artikel 19 Absatz 2 steht Folgendes: "Sofern die Übermittlung der Daten für die meldepflichtige Person Nachteile zur Folge hätte, die ihr aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können ..." Aber niemand im Finanzdepartement will uns sagen, was für rechtsstaatliche Garantien das genau sind. Niemand will und kann uns garantieren oder auch nur versichern, dass die Gefahr einer fiskalischen Enteignung, dass die Gefahr, dass Eigentumsrechte [PAGE 631] nicht gewährleistet werden, Gründe dafür wären, dass Daten nicht geliefert werden.

Die AIA-Liste wird dauernd ausgedehnt und umfasst mittlerweile mehr als achtzig Staaten. Wir haben heute auch Kenntnis davon, dass AIA-Abkommen selbst mit Pakistan diskutiert werden. Bald wird auch die Türkei kommen, deren Agenten schweizerisch-türkische Doppelbürger auf unserem Staatsgebiet entführen! Vom Finanzdepartement haben wir immer von Neuem gehört, dass die Gerichte dann entscheiden würden. Gerade diese Aussage beweist, dass Artikel 19 Absatz 2 unklar formuliert worden ist und dass die Annahme der Motion des Ständerates bitter nötig ist.

Wir sind der Gesetzgeber, nicht die Gerichte. Wir müssen den Gerichten sagen, was genau dieser garantierte Rechtsschutz umfasst. Wir müssen diese Garantien gegebenenfalls aufzählen, etwa die Eigentumsgarantie, die Garantie gegen fiskalische Enteignungen und so weiter. Wir haben hier eine grosse Verantwortung, und ich bitte Sie, diese Verantwortung nicht zu unterschätzen.

Deshalb ersuche ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und somit die Motion der WAK des Ständerates anzunehmen.