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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2018-05-29

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Warum? Zwischen 2002 und 2011 hatten wir das duale System. Das EJPD war zuständig für die administrative Aufsicht, und das Bundesstrafgericht war zuständig für die fachliche Aufsicht. In der Diskussion über die Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz hat man festgestellt, dass sich die Trennung in eine fachliche und in eine administrative Aufsicht nicht bewährt hat. Man war nicht zufrieden mit dieser Trennung, mit dem dualen System. Deshalb hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung verschiedene Modelle überprüft, auch z. B., dass die Bundesanwaltschaft direkt dem Parlament unterstellt werden könnte - das wurde dann verworfen. Aber der Bundesrat hat 2009 vorgeschlagen, die Aufsicht zusammenzunehmen und die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat zu unterstellen. Die Fachgremien, auch das Bundesgericht, waren der Ansicht, dass das eigentlich eine gute Lösung wäre - das können Sie in der Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz nachlesen. Nun, als das Geschäft im Ständerat war, kreierte dieser im Juni 2009 eine neue Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, ein Sondergremium. Das war sehr umstritten. Dieses Sondergremium wurde von keiner Fachbehörde entsprechend privilegiert oder unterstützt. Der Nationalrat übernahm das in der Folge, und in der Schlussabstimmung wurde das Sondergremium geschaffen.

Ich zitiere aus der damaligen Stellungnahme des Bundesgerichtes. Diese Worte sind nach wie vor gültig, deshalb zitiere ich sie: "Mit diesem heterogen zusammengesetzten Sondergremium würde im Staatsgefüge neben Legislative, Exekutive und Judikative ein weiteres Entscheidungsorgan entstehen, das keiner der heutigen Staatsgewalten zugeordnet werden kann, sondern irgendwo dazwischenliegt. Die Schaffung einer Aufsichtsinstanz im 'Zwischenraum' der verfassungsrechtlichen Organe wäre in staatsrechtlicher und staatspolitischer Hinsicht bedenklich. Die umfangreichen Machtbefugnisse der Bundesanwaltschaft und deren zentrale Rolle in der eidgenössischen Strafverfolgung erfordern eine hinreichende Verankerung und Legitimation ihrer Aufsichtsbehörde. Für ein aufsichtsrechtliches Sondergremium, wie es vom Ständerat beschlossen worden ist, ist nach Auffassung des Bundesgerichtes eine verfassungsmässige Grundlage nötig." Das hat das Bundesgericht damals festgehalten. Weiter heisst es: "Dazu müsste die Bundesverfassung ergänzt werden. Hinzu kommen praktische Bedenken (Reibungsverluste, Abgrenzungsschwierigkeiten), wenn für ein besonderes Bedürfnis neben den drei traditionellen Staatsgewalten ein weiteres oberstes Entscheidungsorgan geschaffen würde. Präjudizielle Gründe sprechen ebenfalls gegen eine solche Lösung", also gegen ein solches Sondergremium. "Viel näher liegt es, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einer der drei bestehenden Staatsgewalten zuzuordnen."

Das war damals die Stellungnahme des Bundesgerichtes, und wir von der Minderheit sind der Meinung: Genau das sind nach wie vor die Gründe, weshalb wir jetzt entsprechend diese Organisation ändern sollten. Die Kritik an der Bundesanwaltschaft ist nicht abgeflaut. Ich erinnere an das Interview des damaligen Präsidenten des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona im letzten Dezember. Genau die Organisation wurde vom Bundesstrafgericht kritisiert. Sie können das in den Medien nachlesen. Ob es jetzt gut war oder nicht, dass diese Kritik öffentlich gemacht wurde, ist eine andere Frage. Aber wir müssen das hier nochmals überdenken.

Bezüglich der Unabhängigkeit muss ich festhalten: Es geht nicht darum, dass die Aufsichtsbehörde die Dossiers anschauen kann. Auch das heutige Aufsichtsorgan kann die Dossiers nicht anschauen. Es nimmt die Aufsicht nicht über Einzeldossiers wahr, sondern es geht darum, dass es die Aufsicht über die Administration, über die Organisation wahrnimmt. Und wir haben andernorts eine ähnliche Organisation. Das Bundespatentgericht ist beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen angegliedert - da könnten wir auch die Unabhängigkeit infrage stellen. Die neue Berufungskammer ist am Bundesstrafgericht angesiedelt - da könnten wir auch [PAGE 633] die Unabhängigkeit kritisieren. Nein, wir müssen zurück zum alten, bewährten System.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.

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