Hösli Werner · Ständerat · 2018-05-29
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29
Wortprotokoll
Ich kann eigentlich nahtlos an das Votum meines Kollegen Hefti anschliessen. Für den Antrag der Mehrheit hätte es keiner Rückweisung bedurft. Ich werde den Eindruck nicht ganz los, dass wir letztlich über die eigene Courage etwas erschrocken sind. Wirklich ernsthaft nimmt den Rückweisungsantrag nur die Minderheit II (Wicki) auf. Da wird ein Modell der Selbstdeklaration beantragt, das seriös und klar ist. Lassen Sie mich die wichtigsten sechs Punkte dieses Antrages doch noch einmal zusammenfassend aufzählen:
1. Auch bei der Selbstdeklaration muss man mittels Analyse die Lohngleichheit überprüfen.
2. Das Unternehmen muss im Anhang der Jahresrechnung die Einhaltung der Lohngleichheit bestätigen. Es wäre also ziemlich abwegig zu meinen, da könne einfach ein bisschen gewurstelt werden.
3. Die Arbeitnehmenden sind innert Jahresfrist über den Inhalt der Selbstdeklaration zu informieren.
4. Lässt das Unternehmen die Analyse nicht durch unabhängige Dritte verifizieren, ist die Gültigkeit auf vier Jahre beschränkt.
5. 10 Prozent der Arbeitnehmenden können jederzeit verlangen, dass die Lohngleichheitsanalyse innerhalb eines Jahres durch unabhängige Dritte überprüft wird.
6. Arbeitgebende, die im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge als Entscheidungsinstanz auftreten, müssen die Einhaltung der Lohngleichheit zwingend nachweisen können.
Das zum Inhalt der Selbstdeklarationslösung - da gibt es keinen "Makel", lieber Kollege Luginbühl. Die Bezeichnung als "Placebo-Modell", liebe Kollegin Fetz, ist als reisserische Aussage abzutun. Die Minderheit II (Wicki) verdient Lob, weil damit eine mindestens pragmatische Lösung möglich würde. All die vielen Betriebe, bei denen allein von der Struktur her gar keine Lohndiskriminierung stattfinden kann, können diesen Beweis relativ einfach und kostengünstig erbringen. Ebenso gilt das für viele Betriebe, denen es nicht einmal in den Sinn kommt, irgendwelche diskriminierende Lohnunterschiede zu tolerieren.
Ob es mit der Selbstdeklaration gelingt, Leistungsbereitschaft, hohe Präsenz, Loyalität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenzen jeglicher Art - nicht theoretische, sondern praktische - entsprechend zu berücksichtigen, muss sich zeigen; da habe ich noch Zweifel. Denn die eben erwähnten Eigenschaften und Qualitäten sind stark mitentscheidende Lohnfaktoren. Das müssen sie auch bleiben. Alles andere wäre wohl kaum im Sinne der Frauen, die in der Gesamtheit betrachtet vielleicht sogar leistungsbereiter und leistungsfähiger sind als wir Männer. Da Sie meine berufliche Tätigkeit kennen, wissen Sie, dass ich dies nicht einfach so sage.
Das Arbeitsleben ist sehr hektisch. Gute Arbeitgebende zeichnen sich heute deshalb nicht durch generell hohe Löhne, sondern auch durch systematische Pflege und Honorierung der weichen Lohnfaktoren aus. Es wäre fatal, wenn dies plötzlich mit Lohndiskriminierung beziehungsweise unerklärlichen Lohndifferenzen gleichgesetzt würde. Diese Vorlage trägt diese Gefahr natürlich so oder so in sich. Ich glaube aber, dass die Minderheit II (Wicki) samt praxislogischem Analysetool eine etwas weniger bürokratische, kostengünstige und doch sachbezogene Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse ermöglichen könnte. Das muss eigentlich unser aller Ziel sein.
Ich bitte Sie also, der Minderheit II (Wicki) zu folgen. [PAGE 303]