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Baumann Isidor · Ständerat · 2018-05-29

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Je länger ich dieser Beratung zuhöre, umso mehr bekomme ich den Eindruck, dass wir hier über eine Vorlage zur besten Regelung der Unternehmensverträglichkeit diskutieren: Das betrifft die zwei uns vorliegenden Modelle, mit denen wir die Unternehmen am wenigsten belasten wollen.

Das Kernanliegen - so steht es in der Vorlage - heisst jedoch "Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann". Ich tue mich schwer mit den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen, mit denen wir jetzt von Unternehmen mit mindestens 50 auf solche mit 100 Arbeitnehmenden gegangen sind - dies umso mehr, als wir hier ein Gesetz verabschieden, das auf der Verfassung beruht. Darin wird eigentlich verlangt, wie es Herr Rechsteiner zitiert hat, dass Mann und Frau gleichgestellt sind. Mit den Anpassungen, die wir zwischenzeitlich vorgenommen haben, decken wir nicht einmal mehr 50 Prozent der Arbeitnehmenden ab - nicht einmal 50 Prozent! Für nicht einmal die Hälfte der Betroffenen einen Verfassungsartikel in einem Gesetz festzuschreiben, das ist doch sehr, sehr fraglich.

Ich darf noch kurz die Aussagen der Frau Bundesrätin zitieren. Sie hat gesagt, der Bundesrat habe eine Vorlage erarbeitet, in der eigentlich Aufwand und Ertrag gewichtet wurden; dabei sei man auf Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmenden gekommen. So wurde es begründet. Das war ja schon eine gewaltige "Grosszügigkeit" des Bundesrates, und wir haben diese Grosszügigkeit des Bundesrates noch verschlechtert. Ich frage Sie wirklich ernsthaft: Macht es Sinn, und wird es der Verfassung gerecht, wenn wir hier ein Gesetz verabschieden, in das nur noch 0,85 Prozent der Unternehmen eingebunden sind? Ich nenne nicht die 99,15 Prozent, die ausgeschlossen sind: Ich nenne nur noch die wenigen, die eingebunden sind.

Ich persönlich - ich betone, das ist eine persönliche Aussage - finde es eigentlich müssig, noch darüber zu diskutieren, ob wir der wenig guten Variante oder der noch weniger guten Variante zur Mehrheit verhelfen; ich sage jetzt nicht, welche von den beiden ich damit meine. Ich bin der Meinung, wir sind vom Grundsatz in der Verfassung mit dieser Vorlage noch weiter weggerückt, als wir es waren, als wir das letzte Mal diskutierten.

Selbstverständlich gab es Aufträge an die Kommission, und ich möchte auf keinen Fall unterstellen, dass sie diese Aufträge nicht analysiert hat. Aber mit dem Ergebnis, das jetzt nach den Zwischenabstimmungen vorliegt, das dann für [PAGE 304] beide Varianten gilt, dürfen wir - so meine Meinung - nicht in Gesetzgebungsprozesse einsteigen. Denn dann haben wir am Schluss ein Gesetz, das nicht einmal der Hälfte - nicht einmal der Hälfte! - zugutekommt.

Sie sind mit mir wahrscheinlich einig, dass die Wahrscheinlichkeit, dass in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten die Gleichstellung eher eingehalten ist, höher ist als in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Salopp gesagt: Mich würde es eigentlich mehr reizen, den Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten diese Auflagen aufzuerlegen als jenen mit über 100 Beschäftigten. Denn Letzteres wird am Schluss dazu führen, dass mittelfristig, spätestens in vier Jahren die Bestätigung kommt, alle hätten das Geforderte erfüllt - ausser eben denjenigen mit unter 100 Beschäftigten. Dort aber sind 55 Prozent der Beschäftigten.

In diesem Sinn tue ich mich sehr schwer damit, dieser Vorlage zuzustimmen. Ich höre der letzten Beratung dieser zwei Varianten noch zu, behalte mir aber ernsthaft vor, diese Vorlage klar abzulehnen, denn sie entspricht nicht der Verfassung, und sie entspricht nicht der Verhältnismässigkeit bezüglich ihrer Wirkung. Wenn man am Schluss noch den Mut hat, ein Gesetz ins Leben zu rufen, dem man mit Ziffer II Absatz 1bis den Todestag bereits in die Geburtsurkunde hineinschreibt, dann bin ich der Meinung, wir machen eine Alibiübung.