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Heer Alfred · Nationalrat · 2018-05-29

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29

Wortprotokoll

Sie sehen aus dem Titel, worum es geht. Es geht darum, dass die Bundesanwaltschaft wieder in die Bundesverwaltung zu integrieren ist. Man hat ja die entsprechende Änderung vor nicht allzu langer Zeit vorgenommen, diese Scheinverselbstständigung oder Scheinunabhängigkeit der Bundesanwaltschaft mit einer separaten Aufsichtskommission. Wenn man diese Änderung bei Lichte betrachtet, muss man aber sagen, dass die Bundesanwaltschaft heute weder Fisch noch Vogel ist. In keinem anderen europäischen Land ist die Bundesanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft unabhängig, sie ist immer ein Teil der Exekutive, denn letztendlich ist die Bundesanwaltschaft ja dafür zuständig, dass strafbare Handlungen gegen Bundesrecht geahndet werden. Mit der genau gleichen Begründung müssten Sie eigentlich die Polizei als unabhängig erklären. Auch diese wird in den Kantonen von einem Regierungsrat geführt, und dies ist nichts weiter als normal.

Letztendlich gibt das Gesetz vor, was die Bundesanwaltschaft zu tun hat. Sie ist nicht frei, und sie ist nicht unabhängig. Letztendlich entscheiden die Gerichte darüber, ob die Bundesanwaltschaft rechtmässig handelt oder nicht rechtmässig handelt. Und hier ist es wichtig, dass wir unabhängige Gerichte haben, dass wir die Gewaltentrennung haben, dass ein Gericht unabhängig ist; aber eine Staatsanwaltschaft ist letztendlich der verlängerte Arm der Exekutive.

Es ist auch so, dass die Bundesanwaltschaft in vielen Bereichen nicht unabhängig ist. Sie machen, was diese Unabhängigkeit betrifft, einen grossen Denkfehler. Erstens hat die Bundesanwaltschaft keinen Zugriff auf die Bundespolizei. Die Bundespolizei als Ermittlungsbehörde für die Bundesanwaltschaft untersteht immer noch dem Bundesamt für Justiz. Also bereits hier sehen wir, dass eben der Bundesrat für einen wesentlichen Teil der Strafverfolgung zuständig ist. Zweitens ist für die Verfahren bei Geldwäscherei, bei Rechtshilfegesuchen aus dem Ausland, bei der Blockierung von Konten nicht die Bundesanwaltschaft zuständig, sondern das Bundesamt für Justiz. Wenn Sie also konsequent wären, müssten Sie für diese Fälle, in denen das Bundesamt für Justiz Rechtshilfeersuchen bewilligen muss, in denen es über die Blockierung von Konten entscheiden muss, eigentlich auch noch das Bundesamt für Justiz für unabhängig erklären.

Im Weiteren haben wir den Nachrichtendienst. Wir haben den famosen Fall Daniel M. hier behandelt respektive den Bericht vorgestellt. Der Nachrichtendienst hat zwar eine Aufsichtsbehörde, untersteht aber letztendlich dem VBS. Ich muss Ihnen mitteilen: Was die Sicherheitslage betrifft - der Bundesrat muss ja auch darüber beraten, was die Bedrohungen, z.[NB]B. im[NB]Bereich des Terrorismus, sind, die die Schweiz betreffen usw. -, wäre es doch dringend nötig, dass ein Bundesrat nicht nur beim Nachrichtendienst steuern kann, was verfolgt werden soll, sondern eben auch bei der Bundesanwaltschaft. Das ist nicht gegeben.

Wir haben hier eine unabhängige Behörde, die gar nicht verpflichtet ist, mit dem Nachrichtendienst zusammenzuarbeiten, wenn sie das nicht will. Das ist doch ein grosses Manko, das hier vorhanden ist. Ich sage nicht, dass es jetzt so ist, aber es kann eben einmal eintreffen. Das sollten wir unbedingt verhindern. Diese Scheinunabhängigkeit, die wir geschaffen haben, ist staatspolitisch gesehen kompletter Unsinn. Man sieht auch in der Praxis, dass es nicht funktioniert.

Der Bundesanwalt hat ja bei sich auch Personal entlassen. Hier spielt das Personalrecht des Bundes. Er muss zum Personalbüro gehen, zu Ueli Maurer, um nachzufragen, wie man richtig Leute entlässt, weil er das selber nicht kann und eben letztendlich nicht unabhängig ist. Ich plädiere wirklich aus höheren Interessen dafür, dass wir die Bundesanwaltschaft wieder in die Bundesverwaltung integrieren, so, wie das früher der Fall war. In der Vergangenheit lief es nicht rund; das trifft zu. Aber man sollte nicht aus Nervosität einen solchen Fehler begehen, wie wir ihn mit dieser unseligen sogenannten Unabhängigkeitserklärung begangen haben.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.