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Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-06-18

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Eine Bemerkung zu Artikel 44 zuhanden der Materialien: Hier hat der Ständerat in Absatz 1 Litera e eine Präzisierung eingefügt. Damit wird schon an dieser Stelle und nicht erst in Artikel 54 beim Verfahren geregelt, dass grosse und aufwendige wissenschaftliche Evaluationen von Gesetzen von den Präsidien der Aufsichtskommissionen koordiniert werden müssen. Des Weiteren präzisiert der Ständerat, dass die Kommissionen dem Bundesrat bzw. den zuständigen Departementen Aufträge und nicht etwa Anträge für Wirksamkeitsprüfungen unterbreiten, wie dies auch bereits bisher möglich war. Zudem hat er mit Litera f den Wunsch des Bundesrates aufgenommen, dass die Kommissionen die Resultate von Wirksamkeitsprüfungen berücksichtigen müssen. Ihre Kommission folgt hier dem Ständerat, wohlwissend, dass die Differenzen zum Ständerat nicht materieller, sondern nur formeller Natur sind.

Zu Artikel 49: Der Ständerat sieht vor, einen Mitbericht der Finanzkommission einzuholen, wenn ein Erlassentwurf einer Kommission bzw. Änderungsanträge zu einem Erlassentwurf des Bundesrates erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ihre Kommission stimmt dieser Fassung zu, denn es ist geboten, dass Kommissionen in Sachfragen in Kenntnis aller Argumente - auch der finanzpolitischen - entscheiden. Festzuhalten ist aber, dass es Sache der zuständigen Fachkommission ist, ob und inwieweit den finanzpolitischen Bedenken der Finanzkommission Rechnung getragen wird.

Dagegen will Kollege Walker Felix, assistiert von mehreren Rednern, die auch in der Finanzkommission sind oder waren, mit seinem Einzelantrag nun weiter gehen. Sein Zusatz verlangt, dass der Berichterstatter der Finanzkommission immer dann, wenn die zuständige Fachkommission das finanzpolitische Anliegen der Finanzkommission nicht aufgenommen hat, ein Sonderrederecht hat. Ihre Kommission lehnt diesen Zusatz ab. Wir haben ihn nämlich bereits in der Kommission diskutieren können, weil er auch im Antrag der Finanzkommission enthalten war. Einerseits ist zu fragen, warum es einen solchen Zusatz braucht, da ja ein Rederecht für ein jedes Mitglied der Räte besteht. Andererseits ist anzunehmen, dass sich die Finanzkommission - und ich denke, das kam auch in den verschiedenen Voten sehr wohl zum Ausdruck - hier ein besonderes Rede- und Entscheidungsrecht sichern will. Darauf will Ihre Kommission explizit verzichten, weil sonst neben der finanzpolitischen auch die sachliche Verantwortung auf die Finanzkommission verlagert würde.

Wir warnen davor, hier ein besonderes Vorrecht einer Kommission zu schaffen. Weiterhin müssen Sie auch noch berücksichtigen - das an Herrn Walker und an die anderen Kollegen, die sich so geäussert haben -, dass die Finanzkommission wahrscheinlich auch nicht einstimmig dieser Meinung sein wird. Was machen Sie denn mit den Minderheiten Ihrer Kommission? Müssen die sich dann dem Mehrheitsbeschluss unterziehen? Finanzpolitische Verantwortung, wie zum Beispiel bei der Schuldenbremse, tragen wir alle, nicht nur die Finanzkommission.

Wir beantragen Ihnen daher einstimmig Zustimmung zur Fassung des Ständerates.