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Graber Konrad · Ständerat · 2018-05-30

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat für Personen mit einer Altersrente eine zeitliche Begrenzung in die Bestimmung zum Verzicht auf Vermögenswerte eingeführt. Bei den IV- und Hinterlassenenrenten ist ein übermässiger Vermögensverzehr nicht planbar. Deshalb soll für Personen mit einer IV- oder einer Hinterlassenenrente die Bestimmung über den übermässigen Vermögensverzehr erst gelten, wenn der Anspruch entstanden ist.

Die Kommission schliesst sich hier ohne Gegenantrag dem Nationalrat an.