Graber Konrad · Ständerat · 2018-05-30
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Bei Absatz 3 Buchstabe d geht es um die Frage der Anrechnung des massgebenden Betrags für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Es standen hier drei Modelle zur Diskussion: Der Bundesrat wollte sich an der Durchschnittsprämie orientieren; der Ständerat - gemäss Beschluss vom 31. Mai 2017, also beim ersten Durchgang - wollte sich an einem Betrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton beziehungsweise in der Region für die obligatorische Krankenpflegeversicherung orientieren; und der Nationalrat wollte hier völlige Freiheit geben, indem sich der Betrag nach der massgebenden Prämie des kantonalen Rechts richten sollte.
Zum Beschluss des Nationalrates hielt Ihre Kommission fest, dass es bei einer eidgenössischen Einrichtung unmöglich erscheine, die Prämien in völliger Freiheit, also je nach Kanton, bestimmen zu lassen. Es handelt sich hier nicht um eine politische Grösse, sie kann auch nicht politisch fixiert werden. Ihre Kommission ist vielmehr auf den Beschluss des Ständerates vom Mai 2017 zurückgekommen. Die neue Formulierung sieht nun aber vor, dass die Person, die Ergänzungsleistungen bezieht, die Durchschnittsprämie, höchstens aber die tatsächliche Prämie angerechnet erhält.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Formulierung zu übernehmen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.