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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2018-05-30

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Wir lehnen diese zutiefst unschweizerische SVP-Initiative ab. Sie löst keine angeblichen Probleme, sondern stellt vielmehr unsere eigenen Werte und unsere Institutionen fundamental infrage. Und, die Initiative schafft grundlos neue, tiefgreifende politische und rechtliche Probleme.

Die Schweiz steht unter anderem für Verlässlichkeit, Stabilität und Menschenrechte. Sie garantieren der Schweiz die notwendige Glaubwürdigkeit, um unsere Interessen auch im internationalen Kontext wahren zu können. Diese Grundprinzipien unseres Landes setzt die vorliegende Initiative jedoch leichtfertig und grundlos aufs Spiel.

Zu den Menschenrechten: Die Initiative ist ein Frontalangriff auf den Schutz der Menschenrechte. Fragt sich: Was sollten wir Schweizerinnen und Schweizer denn eigentlich gegen den Schutz der Menschenrechte haben? Der Schutz der Menschenrechte ist tief in unserer Kultur verankert. Die Meinungsäusserungsfreiheit, das Recht auf Freiheit oder der Schutz des Privatlebens sind keine Peanuts - es sind staatstragende Prinzipien der Schweiz. Die Initiative verrät nicht nur die eigenen Prinzipien, sondern bezüglich Menschenrechtsschutz würde die Schweiz auch zu einer Insel in Europa. Die Schweiz würde Staaten mit totalitären Zügen ein Stück näher rücken.

Klar ist, wir sind in unserer Selbstbestimmung nicht durch völkerrechtliche Bestimmungen eingeschränkt. Wir leiden im Alltag nicht unter dem Völkerrecht, im Gegenteil - obwohl wir uns dessen oft nicht bewusst sind -: Wir profitieren davon. Die EMRK zum Beispiel gibt uns allen die Möglichkeit, uns im Notfall auch gegen den Staat zu wehren, wenn dieser die Menschenrechte von uns als Individuen verletzt. Es sind also nicht fremde Rechte, sondern es sind unsere ureigenen Rechte, die die vorliegende Initiative infrage stellt. Denken wir daran: Dank und mit dem Druck der EMRK wurde zum Beispiel das Frauenstimmrecht eingeführt, erhalten [PAGE 651] Asbestopfer eine Entschädigung, wurde die administrative Versorgung endlich abgeschafft.

Nebst den Menschenrechten steht die Schweiz auch für Verlässlichkeit und Stabilität. Bei einer Annahme dieser unschweizerischen Initiative würde unser Land gezwungen, gegenüber Partnerstaaten auf die eigene, selbstgewählte Unzuverlässigkeit hinzuweisen. Wir würden eine unzuverlässige Partnerin. Die Initiative würde zu dauernden Neuverhandlungen führen, und es ist unklar, wann die Initiative zu einer Kündigung eines Staatsvertrags führt und wann eben nicht. Diese drohende Rechtsunsicherheit ist nicht im Interesse der Schweiz, im Gegenteil: Wir sind auf geregelte und freundschaftliche Beziehungen zu unseren Partnerstaaten angewiesen, denn das Völkerrecht zügelt überbordende Machtpolitik von Weltmächten. Verlässlichkeit und Stabilität liegen also im ureigenen Interesse des Kleinstaates Schweiz.

Zusammengefasst: Verlässlichkeit, Stabilität und Menschenrechte stehen für unser Land. Sie sind staatstragende Prinzipien. Auf diese zutiefst schweizerischen Werte dürfen wir stolz sein. Diese wollen wir nicht gefährden.

Wir bitten Sie deshalb, diese unschweizerische Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.