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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2018-05-30

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Tagtäglich stossen wir auf Themenbereiche, in denen sich die gesetzgeberische Arbeit als Folge der sich äusserst rasant verändernden Umstände, vor allem der wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen, sehr, ja sogar zum Teil äusserst schwierig gestaltet.

Obwohl es, wir haben es gehört, erst vor etwas mehr als zehn Jahren in Kraft gesetzt wurde, sehen wir uns beim hier vorliegenden Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen konkret mit der Tatsache konfrontiert, dass dieses Gesetz in der bisher gültigen Form in verschiedenen Punkten überholt oder mangelhaft ist. So ist der Geltungsbereich nicht exakt definiert, und es bleibt auch unklar, ob der Umgang mit genetischen Untersuchungen im nichtmedizinischen Bereich in unserem Land lediglich nicht reguliert oder wirklich verboten ist. In diesem Zusammenhang galt es auch, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das kommerzielle Interesse an diesen Daten enorm ist. Es ist aktuell eine unbestrittene Tatsache, dass genetische Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs, sogenannte Lifestyle-Tests, heute bereits in Apotheken, Drogerien wie auch - man ist versucht zu sagen: selbstverständlich - im Internet angeboten werden, und dies ohne explizite Reglementierung durch das bestehende Gesetz. Entsprechend musste der geltende Gesetzestext in zwei Bereichen erweitert werden.

1. Der Bundesrat hat vor dem Hintergrund der neuen pränatalen Bluttests die zulässigen Untersuchungen präziser geregelt, um damit eben den heute geltenden Schutz des ungeborenen Kindes zu wahren. Genetische Untersuchungen in einer vorgeburtlichen Phase tragen nämlich, wie dies in der Botschaft auf Seite 5604 vom Bundesrat ausgeführt wird, nicht nur immer häufiger zur Diagnostik, zur Prävention und zur Therapie von Erkrankungen bei, sondern sie ermöglichen auch die Entdeckung von Krankheitsveranlagungen vor dem Auftreten klinischer Symptome.

2. Der Bundesrat hat auch genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs in die Revisionsvorlage aufgenommen, wobei diese Tests in separate Gruppen eingeteilt werden, für die je unterschiedliche Anforderungen gelten.

Bei all diesen Revisionsarbeiten galt es, sich der hohen Sensibilität der Thematik schlechthin bewusst zu sein, da genetische Untersuchungen heikle ethische, psychologische und soziale Fragen aufwerfen. Schliesslich sollte auch der Zweck des revidierten Gesetzes bestehen bleiben. Im Zentrum stehen nach wie vor unabdingbar - unabdingbar! - die Menschenwürde, der Persönlichkeitsschutz sowie der Schutz vor Missbrauch.

Zusammenfassend: Ich bin der Überzeugung, dass der vorliegende Revisionsentwurf in den grossen Linien einen sorgfältigen Weg weist zwischen restriktiver Regelung auf der einen Seite, Realitätssinn und der damit vor allem aufgrund der technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen geforderten Öffnung in bestimmten Bereichen auf der anderen Seite.

In diesem Sinne bitte ich Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und bei den in der Kommission unterschiedlich beurteilten Artikeln 2, 3, 14, 47 und 57 jeweils der Mehrheit zu folgen.