Eder Joachim · Ständerat · 2018-05-30
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Bei der Vorbereitung und insbesondere bei der Beratung dieser Vorlage ist allen klargeworden, dass es hier um weitreichende gesellschaftliche, politische, rechtliche und insbesondere auch ethische Fragen geht. Diese Feststellung hat sich bei den Anhörungen in unserer Kommission noch verstärkt. Dabei haben mich gewisse Aussagen eher verunsichert. So haben wir gehört, Genetik sei nicht gleich Mathematik, es gebe Zufallsbefunde, das Verbot der Geschlechterbestimmung sei eine Alibiübung usw. Die Liste liesse sich fast beliebig fortsetzen.
Ich bin für Eintreten, denn Nichteintreten wäre ja Gesprächsverweigerung und würde die Herausforderungen in diesem wichtigen Bereich nicht angehen. Wir müssen uns aber sehr gewissenhaft mit den aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen. Dabei geht es, und ich bin der Kommission sehr dankbar, dass sie diesen Weg so beschritten hat, nicht um Fragen von rechts oder links. Es geht um ethische und moralische Fragen, da kann und da darf jeder und jede eine eigene Position haben und vertreten.
Ich selber bin hier als Liberaler eher konservativ, das heisst bewahrend eingestellt. Dies ist auch der Grund, warum ich mich bei Artikel 14 mit einer Minderheit, einer qualifizierten Minderheit notabene, dafür einsetze, dass Publikumswerbung für genetische Untersuchungen verboten wird.
Ich komme zu einem zweiten Punkt, der mir wichtig erscheint, das ist die Information der Öffentlichkeit. Ich betone dies speziell, weil im Vernehmlassungsentwurf noch ein Kapitel 7, "Information der Öffentlichkeit und Evaluation des Gesetzes", enthalten war. Der Bundesrat schreibt auf Seite 39 seines Berichtes über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gumg vom 17. Februar 2016, fast alle Reaktionen auf den damaligen Artikel 53, "Information der Öffentlichkeit", seien positiv gewesen. Abgelehnt worden ist die Bestimmung von zwei grossen Bundesratsparteien. Der Bundesrat hat aber nicht geschrieben, warum er die Bestimmung nicht mehr aufgenommen hat. Diese Information wurde auch im Nationalrat nicht gegeben. Ich habe mich deshalb in der Kommission erkundigt. Wir erhielten eine nachvollziehbare, eine gute Antwort. Ich bitte den Herrn Bundespräsidenten, diese Antwort hier auch zuhanden der Öffentlichkeit zu geben. Letztlich geht es um das Thema "Information der Öffentlichkeit".
Ich habe mich entschieden, keinen entsprechenden Antrag betreffend Information der Öffentlichkeit zu stellen, weil ein solcher im Nationalrat mit 132 zu 53 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich abgelehnt worden ist. Aber wenn der Herr Bundespräsident jetzt hier nochmals ansatzweise das sagt, was er uns in der Kommission erläutert hat, dann ist, so denke ich, die Öffentlichkeit ebenfalls informiert. Wir müssen sie informieren bezüglich gesetzlicher Regelungen, bezüglich Möglichkeiten genetischer Untersuchungen, bezüglich deren Nutzen und Risiken, auch bezüglich Tragweite des Selbstbestimmungsrechts bei der entsprechenden Durchführung. Wir haben nämlich jetzt eine einzige Bestimmung zur Information: in Artikel 6. Dort geht es um die Aufklärung bei genetischen Untersuchungen, und zwar "nur" um die Aufklärung der jeweils betroffenen Person. Die Öffentlichkeit wird aufgrund der Gesetzesbestimmungen nicht zwingend informiert.
Dies meine Bemerkungen zum Eintreten.