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Arnold Beat · Nationalrat · 2018-05-30

Arnold Beat · Nationalrat · Uri · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30

Wortprotokoll

Dieses Gesetz bringt keinen Mehrwert und schon gar keine Sicherheitssteigerung. Ausgearbeitet als Lösung gegen den Terrorismus, scheint es wohl nicht praktikabel zu sein. Wir wehren uns gegen diese massiven Verschärfungen und gegen die Produktion von extremer Mehrarbeit für die Polizei. Die EU hat nun also ein Gesetz geschaffen, welches einen unsäglichen administrativen Aufwand nach sich zieht.

Bei der ganzen Diskussion wird vergessen, dass nicht Schusswaffen töten oder der Grund eines Amoks sind, sondern Menschen. Verrückte aller Art, Verbrecher nehmen sich eine Waffe, egal woher, und töten. Hier in Europa gelten grösstenteils äusserst strenge Waffengesetze. Trotzdem sind Amokläufe und Terroranschläge schon lange keine Seltenheit mehr. Wie wir aber alle festgestellt haben, bleiben die Terroristen nicht bei Schusswaffen: Der Trend geht Richtung Fahrzeuge - LKW, Kleinbusse -, Messer, Äxte usw. Die Forderung, diese zu verbieten, kam komischerweise noch nicht auf.

Meine Minderheitsanträge für Sistierung, Nichteintreten und Rückweisung werde ich jetzt zu begründen versuchen.

Es ist fraglich, ob die neuen Vorschriften zur angeblichen Terrorbekämpfung in der EU-Waffenrichtlinie tatsächlich durch deren Grundlage, Artikel 114 des Lissabon-Vertrages, gedeckt sind. Tschechien meint nein und klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Waffenrichtlinie, dazu auch der Jurist und Sonderbeauftragte der tschechischen Regierung, Martin Smolek. Die Richtlinie hat ihre juristische Grundlage in Artikel 114 des Vertrags von Lissabon, also in einer Bestimmung, die eigentlich den Binnenmarkt fördern sollte. In Wirklichkeit wird aber die Richtlinie mit dem Kampf gegen den Terror begründet. Aus diesem Grund argumentieren wir damit, dass die ganze Regelung rechtlich auf falschen Füssen steht und gekippt werden soll. Es darf somit bezweifelt werden, dass die EU-Waffenrichtlinie als sicherheitspolitisches Instrument überhaupt legitim ist. Die Schweiz darf vor Klärung dieses Sachverhaltes keine Umsetzung ins Auge fassen.

Aus diesem Grund beantragt die SVP-Fraktion, die Beratung der Vorlage sei zu sistieren, bis der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes gefällt ist.

Sowohl die EU-Waffenrichtlinie wie auch der Gesetzentwurf des Bundesrates enthalten viele, teils gravierende Verschärfungen, welche sich vorab gegen Sportschützen und Waffensammler richten, aber keinerlei Nutzen bei der Terrorbekämpfung bringen; dies vorab deshalb, weil sich der organisierte Terrorismus schon heute nicht nach dem Waffengesetz richtet, sondern Waffen illegal beschafft. Daher muss vermutet werden, dass diese Gesetzesverschärfungen in der Praxis der breiten Entwaffnung der Bevölkerung dienen und dass von gravierenden Versäumnissen in der Schengen-Sicherheitspolitik abgelenkt werden soll.

Vor diesem Hintergrund beantragt die SVP-Fraktion, zwar dem Notenaustausch zuzustimmen, aber gleichzeitig festzustellen, dass das aktuelle Schweizer Waffengesetz alle notwendigen und sinnvollen Vorschriften zur Terrorbekämpfung enthält und nicht auf die Revision des Waffengesetzes einzutreten ist.

Mein dritter Minderheitsantrag lautet auf Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, alle über die EU-Waffenrichtlinie hinausgehenden Einschränkungen aus dem Entwurf zu entfernen und eine Vorlage auszuarbeiten, die tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringt und nicht die legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer unter Generalverdacht stellt, ein Bürokratiemonster schafft und der Schweizer Waffentradition schadet.

Ich danke für die Unterstützung der drei Minderheitsanträge.