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Dobler Marcel · Nationalrat · 2018-05-30

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich vertrete bei diesem Geschäft die FDP-Liberale Fraktion und erläutere die technischen Aspekte dieses Geschäfts. Bei diesem Geschäft geht es um die EU-Waffenrichtlinie, die wir möglichst pragmatisch umzusetzen haben, um unsere Tradition und unsere Rechte zu bewahren.

Die EU-Waffenrichtlinie wurde vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge in Europa ausgearbeitet. Im Fokus stehen halbautomatische Waffen mit grosser Magazinkapazität - dies im Wissen, dass geübte Schützen, die eine möglichst grosse Wirkung erzielen wollen, immer im Halbautomatikmodus schiessen und nicht im Automatikmodus. Halbautomatische Waffen sind Waffen, bei welchen man bei jedem Schuss den Abzug betätigen muss. Automatische Waffen feuern, solange der Abzug gedrückt ist. Eine präzise Schussabgabe im Automatikmodus ist aufgrund des Rückstosses nicht möglich, und das Magazin entleert sich sehr schnell. Das heisst, es gibt mehrere Schüsse pro Sekunde. Ebenfalls ist es eine Tatsache, dass Magazine in deutlich weniger als zehn Sekunden ohne Probleme zu wechseln sind. Dies ist durchaus in zwei bis fünf Sekunden möglich.

In welchem Ausmass die EU-Waffenrichtlinie tatsächlich der Terrorbekämpfung dient, muss man sich fragen. Sicher ist aber, dass ohne eine Anpassung des Waffenrechts die Schengen/Dublin-Abkommen gekündigt werden und die Schweiz zu einem Inselstaat oder zur Aussengrenze der EU wird. Schlussendlich ist es eine Güterabwägung der Vorteile von Schengen/Dublin, der Nachteile der Anpassung des Gesetzes und der zu definierenden roten Linie.

Die EU-Waffenrichtlinie teilt die Feuerwaffen entsprechend ihrem Gefährlichkeitsgrad in bis zu vier Kategorien ein, an die jeweils unterschiedliche Erwerbsvoraussetzungen geknüpft sind. Der Bundesrat vollzog in seinem Entwurf einen Paradigmenwechsel, indem er die Ordonnanzwaffen von Kategorie B in Kategorie A umteilte. Somit wird sie zur verbotenen Waffe. Die Kommission des Nationalrates korrigierte diese Umteilung mit einem Mehrheitsantrag und schlägt vor, die vom Besitzer direkt aus den Beständen der Militärverwaltung ins Eigentum übernommene Ordonnanzwaffe von den verbotenen Waffen auszunehmen. Wichtig ist auch, dass wesentliche Bestandteile der Ordonnanzwaffe für den Funktionserhalt ersetzt werden können, ohne dass die Waffe wieder verboten wird.

Die Vorlage bekämpft mit Markierungen von Waffen und wesentlichen Bestandteilen den Schwarzmarkt für illegale Waffen. Niemand hat die Illusion, mit der Vorlage könnte der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden. Aber die illegale Beschaffung von Waffen oder Waffenbestandteilen wird erschwert. Auch verbessert die Vorlage den Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten. Wenn jemandem in der Schweiz der Erwerb einer Waffe verweigert wird oder wenn eine Waffe aus Sicherheitsgründen beschlagnahmt wird, erfolgt nach geltendem Recht bekanntlich eine Registrierung auf der Waffeninformationsplattform Armada. Für die Umsetzung dieses Gesetzes muss der maximale Spielraum ausgenutzt werden, aber die rote Linie für die Gefährdung von Schengen/Dublin darf nicht überschritten werden.

Die FDP-Liberale Fraktion wird eine Sistierung der Vorlage ablehnen. Die Tschechische Republik hat beim Europäischen Gerichtshof geklagt, die Waffenrichtlinie sei nicht mit dem EU-Recht kompatibel. Im konkreten Fall hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass die Klage von Tschechien keine aufschiebende Wirkung hat. Auch Tschechien und seine Unterstützer, Ungarn und Polen, müssen die Richtlinie fristgerecht umsetzen. Dieser Entscheid ist somit irrelevant, und ihn abzuwarten würde Schengen/Dublin unnötig gefährden.

Bei der Detailberatung haben wir eine Güterabwägung zwischen unseren Traditionen und einem liberalen Waffenrecht und dem Erhalt von Schengen/Dublin vorzunehmen.

Ich bitte Sie im Namen der FDP/die Liberalen, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.