Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-05-30
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ich bedaure, dass die WAK diese Initiative in der Weise behandelt hat, wie es jetzt vom Kommissionssprecher berichtet worden ist, und dass man nicht auch bereit war, etwas umfassendere Abklärungen zu treffen. Man hat sich einfach auf die Angaben des EFD bzw. der Nationalbank verlassen und hat das Problem nicht etwas umfassender angeschaut.
Es ist klar: Negativzinsen sind ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Frankenstärke, der Überbewertung des Frankens. Die Nationalbank setzt dieses Instrument ein. Sie wird eventuell auch in Zukunft gezwungen sein, dieses Instrument wieder einzusetzen. Es hat eine Wirkung.
Was ist aber der Sinn dieser Negativzinsen? Es ist zentral und zu unterstreichen: Der Sinn dieser Negativzinsen ist es, Anlagen in Schweizerfranken aus dem Ausland weniger attraktiv zu machen. Das ist der Zweck dieses Instruments. Es geht darum, den Wechselkurs im Interesse der exportierenden Wirtschaft und damit der Wirtschaft insgesamt günstig zu beeinflussen. Es ist und war aber nie der Sinn der Negativzinsen, im binnenwirtschaftlichen Verhältnis eine Veränderung herbeizuführen. Das ist nie ein Zweck der Negativzinsen gewesen, und das hat auch nie jemand behauptet. Bei den Sozialversicherungen geht es darum, dass Beiträge an die Versicherungen in Franken geleistet werden, und auch die Leistungen werden ausschliesslich in Franken bezogen. Die Schweizer Sozialversicherungen bewegen sich somit ausschliesslich im Franken und nicht in ausländischen Währungen. Es ist deshalb bedauerlich, dass nicht auch die SGK das Geschäft prüfen konnte. Der Wechselkurs wird durch die Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherungen nicht beeinflusst. Alles passiert ausschliesslich in Franken. Den Sozialwerken gegenüber sind Negativzinsen dysfunktional.
Man hätte sich früher kaum vorstellen können, dass es in der Schweiz einmal so sein könnte, dass jemand, der Geld anlegt, keinen Zins bekommt, sondern noch dafür bezahlen muss in Form von negativen Zinsen. Diese negativen Zinsen haben einen Sinn, indem sie die Anlagen in Schweizerfranken - international, aus dem Ausland - weniger attraktiv machen. Aber sie sind dysfunktional und waren nie so gedacht für Finanzanlagen, die sich ausschliesslich in der Schweiz befinden, wie bei den Sozialwerken, wo die Beiträge in Schweizerfranken erhoben werden und alle dazu dienen, wieder in Form von Leistungen in Schweizerfranken ausbezahlt zu werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre und im Interesse dieser Sozialwerke, die sich ausschliesslich im Franken bewegen, für die Sozialwerke eine Ausnahme zu machen. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen: Beim Bund und bei der AHV, beim AHV-Ausgleichsfonds - heute Compenswiss genannt -, ist es so, dass es bereits eine Ausnahme gibt. Die heutige Gesetzgebung lässt bereits zu, dass hier keine Negativzinsen bezahlt werden müssen. Was hat aber die Nationalbank hier gemacht? Dieses Konto ist auf eine Milliarde beschränkt worden. Bis zu einer Milliarde Franken wird man dem Ausgleichsfonds keine Negativzinsen belasten. Alles, was über einer Milliarde ist, wird mit Negativzinsen bedacht. Das führt dazu - die AHV hätte es gerne anders -, dass die AHV die Anlagen anderweitig tätigen und dadurch Negativzinsen bezahlen muss. Könnte die AHV, wie es früher der Fall und wie es auch gedacht war, unbeschränkt Anlagen bei der Nationalbank tätigen, also ihr Geld bei der Nationalbank parkieren, dann würde sie Zusatzeinnahmen in der Grössenordnung von Dutzenden von Millionen Franken erzielen. Es ist nicht so, dass das Unsummen wären, aber es sind Beträge, die für unsere Sozialwerke, für die AHV wichtig sind. Und weil es eben nie der Sinn der Negativzinsen war, die AHV daran zu hindern, im Schweizerfranken zu investieren - die AHV bewegt sich immer nur im Schweizerfranken -, ist es dysfunktional, hier keine Ausnahme für die AHV vorzusehen.
Wenn Sie dieser Initiative Folge gäben - und dazu lade ich Sie ein -, täten Sie etwas Gutes für die AHV; Sie würden dafür sorgen, dass ihr nicht Negativzinsen abgezwackt werden. Das würde die heutige Gesetzgebung bereits zulassen - wenn man hier nicht eine Limite bei einer Milliarde setzen würde.
Etwas anders verhält es sich bei den Pensionskassen. Bei den Pensionskassen ist es zwar eigentlich gleich: Die Beiträge werden in Franken bezahlt, die Leistungen werden in Franken bezahlt. Aber bei den Pensionskassen würde es im Fall einer Umsetzung des Anliegens dieser Initiative eine neue Rechtsgrundlage brauchen.
Aber auch hier ist der Einwand der Kommission, den jetzt der Kommissionssprecher vorgebracht hat, nämlich dass die Pensionskassen unter den tiefen Zinsen leiden, natürlich kein Argument, um die Belastung durch Negativzinsen nicht anzugehen. Die Negativzinsen verschärfen die Situation bei den Pensionskassen. Ein geeignetes Mittel wäre, hier auch eine Ausnahme vorzusehen, die etwas komplexer ist, weil die Pensionskassen nach der Logik des Kapitaldeckungsverfahrens ja anlegen müssen. Das wäre aber machbar.
Die Nationalbank hat im letzten Jahr mit Negativzinsen über 2 Milliarden Franken an Zusatzerträgen erzielt. Diese 2 Milliarden Franken sind ein Gewinn, der aufgrund des Einsatzes dieses Instrumentes erzielt worden ist. Man könnte sich ohne Weiteres vorstellen, dass es hier eine Konzession gäbe, eine Rückerstattung auch an die Pensionskassen, die mit sinkenden Durchschnittsrenditen unter der Tiefzinsproblematik leiden. Die Tiefzinsproblematik selber kann durch eine solche Initiative nicht behoben werden, aber die Belastung durch Negativzinsen kann gemildert werden.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, diesen guten Vorstoss, der aus dem Kanton St. Gallen kommt, der ja finanzpolitisch immer ein konservativer Kanton war, der eine vorbildliche Finanzpolitik geführt hat, ernst zu nehmen und hier etwas Gutes für die Sozialwerke zu tun.