Flach Beat · Nationalrat · 2018-05-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen. Hier handelt es sich um eine Frage hinsichtlich der Handhabung der grossen Magazine, die wir in der Kommission diskutiert haben.
Grosse Magazine, also Ladevorrichtungen von erheblichem Ausmass, sind eigentlich keine sehr grossen Magazine: Das ist ein 10-Schuss-Magazin bei einem Gewehr oder ein 20-Schuss-Magazin bei einer Faustfeuerwaffe oder Pistole. Es geht auch um die Handhabung der neuen EU-Waffenrichtlinie.
Der Bundesrat hat aufgrund der Tatsache, dass diese Magazine in der Regel keine Seriennummer haben, festgehalten, dass es schwierig ist, sie zu registrieren. Der Verkauf und die Weitergabe von solchen grossen Magazinen sind wahrscheinlich am besten zu handhaben und zu sichern, indem man sie genau so behandelt wie Munition. Das hat den Hintergrund, dass die Rückverfolgbarkeit solcher Magazine dann eben erleichtert wird. Für mich ist es ein bisschen ähnlich wie bei der Registrierungspflicht beim Kauf von giftigen Substanzen: Das hat ganz massiv dazu geführt, dass viel weniger Vergiftungsfälle vorgekommen sind, nachdem man nur schon diese Registrierungspflicht eingeführt hat.
Ich bitte Sie deshalb, hier meiner Minderheit und eigentlich der Idee des Bundesrates zu folgen. Es geht fast nicht, die Magazine wie die Waffen selber zu registrieren; man müsste sie ja dann nummerieren.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft die Zeit oder die Frist, die ablaufen darf, bis der Waffenhändler meldet, dass er eine Waffe, die meldepflichtig ist, verkauft hat. Wir Grünliberalen hatten in der Vernehmlassung sogar noch von einer Frist von 5 Tagen gesprochen, weil wir der Meinung waren, dass man wahrscheinlich ohnehin jeden Tag die Kasse abschliesst und dann diese Meldung sicher spätestens Ende Woche machen kann. Ich bin jetzt mit meiner Minderheit auf 10 Tage gegangen; der Bundesrat ist bei 20 Tagen. Ich bin aber wirklich der Meinung, dass heute jeder Waffenhändler einen Internetzugang hat und es durchaus möglich ist, diese doch sicherheitsrelevante Information des Weiterverkaufs einer solchen Waffe innerhalb von 10 Tagen zu melden.
Ich bitte Sie, hier meinen beiden Minderheitsanträgen zu folgen.