Galladé Chantal · Nationalrat · 2018-05-30
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 11a Absatz 1. Es geht um die leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen. Waffen gehören in meinen Augen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 17 Jahren. Bis 2015 war auch in der Schweiz die leihweise Abgabe von Feuerwaffen an Jungschützen erst ab 17 Jahren erlaubt. Erst vor drei Jahren hat der Bundesrat das Alter für den Besuch von Jungschützenkursen in Artikel 15 der Schiessverordnung um zwei Jahre auf 15 Jahre gesenkt.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der 2008 anlässlich des Schengen-Beitritts angestrebte Zustand wiederhergestellt werden. Für die Ausübung des Schiesssports durch [PAGE 670] Unmündige gibt es zudem keinen Grund, diesen die Sportwaffe mit nach Hause zu geben. Im Schiessstand und im Schiessverein ist es so, dass erwachsene Personen die Aufsicht ausüben, dass eine Kontrolle besteht.
Ich bitte Sie, dieser Anhebung des Alters für die leihweise Abgabe von Sportwaffen zuzustimmen.