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Arnold Beat · Nationalrat · 2018-05-30

Arnold Beat · Nationalrat · Uri · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich werde drei Minderheitsanträge vertreten.

Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 18a Absatz 1, wo wir für die Beibehaltung des geltenden Rechts sind. Es gibt keine EU-Vorschrift, wonach bei kompletten Waffen alle wesentlichen Teile zu markieren wären. In den EU-Vorschriften steht, dass Waffen oder wesentliche Teile zu beschriften seien. Die vorgeschlagene Änderung für die Markierung von allen wesentlichen Teilen geht weit über die EU-Regelung hinaus und würde zu Exzessen von Markierungen in Kleinstschrift führen, da dann sogar bei jedem Verschlusskopf noch eine solche erfolgen müsste. Es entstünde ein riesiger Aufwand, übrigens auch für die Behörden, weil viele Hersteller aus produktionstechnischen Gründen nicht alle Hauptteile mit der gleichen Nummer beschriften würden. Dadurch müssten künftig bei jedem Waffenkauf vom Verkäufer, aber auch von der Behörde mindestens drei Nummern erfasst werden. Neben einem administrativen Riesenaufwand würde das der Missbrauchsbekämpfung nicht im Geringsten dienen, zumal die Fehlerquote bei der Erfassung verdreifacht würde.

Der zweite und der dritte Minderheitsantrag betreffen Artikel 21 Absatz 1 und Absatz 1bis. Die bisherige schriftliche Erfassung hat sich bewährt. Die kantonalen Waffenbüros können bei Bedarf jederzeit die Register der Waffenhandelspatentinhaber einsehen. Die Kopien der Waffenerwerbsscheine und der Verträge müssen schon jetzt innert 30 Tagen an die Waffenbüros eingeschickt werden. Wir sind der Meinung, dass das reichen müsse. Auch die Probleme bezüglich Datenschutz und der Sicherheit der Datenübertragung sind nicht im Ansatz gelöst.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Anträge unterstützen.