Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-06-18
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Mit Artikel 14 Absatz 1, der in der Kommission unbestritten geblieben ist, wollen Bundesrat und Ständerat den Kantonen die Pflicht auferlegen, dafür zu sorgen, "dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist". Diese Bestimmung ist unbestritten.
Die Mehrheit unserer Kommission wollte sich nun aber mit dieser flexiblen, auf das einzelne Kind bzw. den einzelnen Jugendlichen zugeschnittenen Formulierung nicht begnügen. Sie suchte nach einer Lösung, welche - das ist ein wichtiger Aspekt - die kantonale Schulhoheit respektiert und es im Übrigen den Kantonen überlässt, im Einzelfall die optimale, die beste Lösung für das Kind oder den Jugendlichen zu realisieren. Sie hat deshalb einen Absatz 1bis beigefügt, gemäss welchem die Kantone explizit angehalten werden sollen, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule zu fördern.
Die Problematik der schulischen Ausbildung und die heutige Praxis der Kantone im Erziehungsbereich werden in der Botschaft des Bundesrates auf Seite 1750ff. dargelegt. Ebenso interessant sind die konkreten Ausführungen des Bundesrates zur Problematik von Artikel 14 auf Seite 1786 der Botschaft. Danach kann der Bundesrat im Bereiche der Grundschule allein schon aus verfassungsmässigen Gründen "nur umschreiben, was der grundrechtliche Anspruch auf 'ausreichenden' Unterricht (der Behinderten) bedeutet"; das hat er in Absatz 1 getan. Weiter gehende Vorschriften des Bundes im Sinne der Kommissionsmehrheit - hier liegt die eigentliche Crux - dürften durch unsere Bundesverfassung eben gar nicht abgedeckt sein. Das ist der eigentliche Grund, weshalb die Kommissionsminderheit Ihnen beantragt, Artikel 14 Absatz 1bis zu streichen, wohl wissend und durchaus anerkennend, dass der Einbezug in die Regelschule dort, wo das möglich ist, sicher eine sehr gute Lösung darstellt.
Ich bitte Sie also, Absatz 1bis zu streichen.